Sek-B-Schüler an der Gymi-Prüfung
Ab 2015 werden im Kanton Zürich nicht nur Sek-A-Schüler zur Aufnahmeprüfung ans Kurzgymnasium zugelassen. Die Gemeinden sollen laut der Bildungsdirektion Kurse gegen die Prüfungsangst anbieten.

Wichtigste Änderung bei der Aufnahmeprüfung ins Langgymnasium ist der Verzicht auf die mündliche Prüfung ab dem Schuljahr 2013/14. Die jungen Schülerinnen und Schüler seien mit dieser Prüfungsform wenig vertraut, sagte Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) am Donnerstag vor den Medien. Der Aussagewert dieser Prüfung sei deshalb gering.
Das bisherige Auswahlverfahren für Mittelschülerinnen und -schüler habe sich grundsätzlich bewährt, sagte Aeppli. Die Änderungen der Reglemente für die Aufnahme an Mittelschulen beinhalteten deshalb keinen grundlegenden Systemwechsel.
«Wir streben weder eine Öffnung noch eine Einschränkung bei der Zulassung an», betonte Aeppli. Es gehe in erster Linie darum, im Umgang mit verschiedenen Abteilungen der Sekundarstufe die Chancengleichheit zu verbessern.
Neu werden ab Schuljahr 2015/16 neben den Schülerinnen und Schülern der Abteilung A auch jene der Abteilung B der Sekundarstufe zur Aufnahmeprüfung an ein Kurzgymnasium zugelassen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich die Leistungen der Schülerinnen und Schüler der beiden Stufen teilweise wenig unterscheiden.
Mit dieser Erweiterung kann beim Übertritt nicht mehr wie bisher auf die Erfahrungsnote abgestellt werden. Entscheidend für die Aufnahme ans Kurzgymnasium sind deshalb neu die Resultate der Aufnahmeprüfung. Festgehalten wird beim Übertritt an den mündlichen Prüfungen.
Lehrpersonen wollen nicht empfehlen
Abgelehnt wurde in der Vernehmlassung der Ersatz der Vornote durch eine Empfehlung der Sekundarlehrpersonen, wie dies andere Kantone kennen. Vor allem Sekundarlehrkräfte seien dagegen gewesen, sagte Aeppli. Diese hätten befürchtet, dass sie von grossen Erwartungen der Eltern unter Druck geraten könnten.
Als Gegengewicht zur Empfehlung der Lehrkräfte hat die Erziehungsdirektion die Schulgemeinden aufgerufen, Schülerinnen und Schülern der 6. Klassen der Primarstufe und der 2. Klassen der Sekundarstufe Prüfungsvorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen anzubieten.
Empfohlen werden zwei Wochenlektionen ausserhalb des eigentlichen Schulbetriebes. Dabei können auch externe Personen für diese Kurse beigezogen werden.
In den Vorbereitungskursen sollen Prüfungsaufgaben aus früheren Jahren gelöst werden. In einem zweiten Schritt will die Bildungsdirektorin mit einer Gesetzesänderung die Gemeinden verpflichten, Vorbereitungskurse zur Aufnahmeprüfung durchzuführen.
Probezeit wird verdoppelt
Bei den Übertrittsprüfungen für Sekundarschülerinnen und -schüler ans Kurzgymnasium werden Mathematik sowie Deutsch künftig mit je 40 Prozent und Französisch mit 20 Prozent gewichtet. Heute zählen die Noten dieser Fächer zu je einem Drittel. Die Aufwertung der Mathematik sei eine generelle Forderung, sagte Marc Kummer, Chef des kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamtes.
Sowohl für das Kurz- als auch für das Langgymnasium gilt nach der bestandenen Aufnahmeprüfung weiterhin eine Probezeit. Diese wird jedoch ab dem kommenden Schuljahr von drei auch sechs Monate verlängert. Damit könnten die Verantwortlichen besser entscheiden, ob eine Schülerin oder ein Schüler am Gymnasium am rechten Ort ist.
SDA/ep
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