Sie drücken und drücken – doch die Zugtür bleibt zu
Es kommt häufiger vor, als man denkt: Fahrgäste verwechseln in der Zürcher S-Bahn den Türöffner mit einem ganz anderen Knopf.

Hauptbahnhof. Vor wenigen Tagen. 10.41 Uhr. Eine Frau drückt in der S 12 nach Brugg ohne Unterlass auf einen Knopf, um die Zugtür zu entriegeln. Dummerweise war es nicht der Türöffnungsknopf, den sie da betätigte, sondern die Verbindung zur Notsprechstelle. Diese Art Notfallknopf ist ebenfalls beim Eingang platziert. Drückt man darauf, wird eine Sprechverbindung zur SBB-Transportpolizei aufgebaut. Gleichzeitig gehen dort die Informationen ein, aus welchem Zug der Notruf eingeht.
«Irgendwann merkte die Frau im Zug ihren Irrtum, der ihr wohl etwas peinlich war. Dann stieg sie aus und verliess eiligst das Perron», sagt ein TA-Leser, der das Ganze beobachtete. Er meldete den Vorfall dem SBB-Kundendienst Rail Service auf Twitter. Dieser schrieb zurück, er habe die Bahnpolizei kontaktiert, und diese bestätige, dass solche Fehlalarme «mehrmals täglich» vorkommen.
Knopf muss gut sichtbar sein
SBB-Sprecher Reto Schärli spricht nicht von Fehlalarmen, sondern von Fehlanrufen. Es komme schon zu Verwechslungen, allerdings verhältnismässig selten, gemessen an den Zehntausenden Malen pro Tag, an denen die Türöffnungsknöpfe richtig betätigt werden. Wie viele «Fehlanrufe» es pro Tag tatsächlich gibt, weiss er nicht, weil die SBB diesbezüglich keine Statistik führen.
Die Nähe des Knopfes zur Tür sieht er nicht als Hindernis. «Die Notsprechstelle muss für alle Reisende gut sichtbar sein. Es würde keinen Sinn machen, wenn man sie versteckt, um dafür weniger Fehlanrufe zu bekommen.» Auch ein Schutz, wie beispielsweise eine kleine, dünne Scheibe vor dem SOS-Knopf, lehnt er ab. «Der Knopf muss auch für sehbehinderte Reisende gut erreichbar sein. Für sie wäre eine solche Scheibe nur hinderlich.»
Bei Fehlanrufen gibts keine Bussen
Ein Fehlanruf sei zudem schnell bereinigt und führe nicht dazu, dass die Leitung zur Transportpolizei lange besetzt bleibe. «Am schnellsten klärt sich ein Fehlanruf, wenn die betreffende Person an der Notsprechstelle bleibt und sagt, dass es sich um einen Irrtum handelt.»
Wer die Notsprechstelle aus Versehen oder in der Hast aus Verwirrung drückt, wird gemäss Schärli nicht gebüsst. Ganz im Gegensatz zur Notbremse. Sie darf nur bei Bedarf gezogen werden, und da wird jeder Missbrauch bestraft, weil er direkte Folgen für den Bahnbetrieb hat.
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