
Ausgerechnet auf kommenden Pfingstsonntag hin sind Gottesdienste bei uns wieder erlaubt. Pfingsten ist das Fest der unbändigen Freude. Gefeiert wird die Ausgiessung des Heiligen Geistes und die Geburtsstunde der Kirche. Gewiss, die Pandemie drosselt den pfingstlichen Enthusiasmus: Gläubige feiern mit desinfizierten Händen und gebührender Distanz, ohne Gesang und Friedensgruss. Dennoch: Ist das vernünftig?
Die Schreckensnachricht aus Frankfurt müsste die Kirchen aufhorchen lassen: Nach einem Gottesdienst vom 10. Mai in einer baptistischen Gemeinde haben sich 107 Menschen mit Covid-19 angesteckt. Auch in den USA sind Kirchen kurz nach der Wiederaufnahme der Gottesdienste wegen Neuinfektionen abermals geschlossen worden. Etwa die katholische Heilig-Geist-Kirche in Houston, Texas, nachdem ihr 79-jähriger Priester an Covid-19 verstorben war. Oder die Baptist Tabernacle Church im Bundesstaat Georgia, wo Familien der Gemeinde positiv getestet worden sind.
Gemeinde kann sich Ansteckungen nicht erklären
An einem verbotenen Gottesdienst im kalifornischen Butte County sollen sich gar 180 Gläubige infiziert haben. Jetzt stützt ein Gericht Gouverneur Gavin Newsom, der Kirchen bis auf weiteres geschlossen lassen will – gegen den Willen der Evangelikalen und von Präsident Donald Trump.
Die Frankfurter Baptisten-Gemeinde versichert, sie könne sich die Ansteckungen nicht erklären: An besagtem Gottesdienst seien die Vorsichtsmassnahmen eingehalten worden. Was die Angst nur verstärkt.
Der Bundesrat hatte im Nachgang zu einem Treffen zwischen Alain Berset und dem Rat der Religionen am 20. Mai grünes Licht gegeben: In der Schweiz dürfen ab 28. Mai wieder alle Religionsgemeinschaften Gottesdient feiern – mit Auflagen, gewiss. Zuvor klagten diese, Bundesrat und BAG hätten sie schlicht vergessen. Sie sprachen von einer Schieflage, weil Tattoo-Studios und Coiffeursalons öffnen durften, nicht aber die Kirchen.
Dabei fielen die Gottesdienste einfach unter das Versammlungsverbot. Zusammen mit Après-Ski-Happenings und Fussballfesten waren sie die grossen Virenschleudern der ersten Welle. Im Elsass hatte im März die Gebetswoche der Freikirche «La porte ouverte chrétienne» mit rund 2000 Gläubigen die Verbreitung des Virus massiv beschleunigt, in Indien eine Grossveranstaltung der muslimischen Bewegung Tablighi Jamaat, in Südkorea Versammlungen einer Endzeit-Sekte.
Es erstaunt, wie ganz verschieden gerade die Kirchen die BAG-Vorgaben auslegen.
Natürlich haben inzwischen die Schweizer Religionsgemeinschaften Schutzkonzepte vorgelegt. Und doch erstaunt es, wie ganz verschieden gerade die Kirchen die BAG-Vorgaben auslegen. Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, deren ritualarme Gottesdienste ohnehin am unbedenklichsten sind, hält fest: «Auf die Feier der Sakramente und auf den Gemeindegesang ist zu verzichten. Es dürfen an Pfingsten demnach keine Abendmahlsfeiern stattfinden.» Die katholischen Bistümer indessen wollen ihre Gottesdienste selbstverständlich mit Eucharistie und Austeilung der Kommunion feiern – mit Schutzmassnahmen natürlich.
Freikirchliche Bewegungen wie ICF, Stiftung Schleife oder Vineyard warten indessen mit physischem Feiern noch zu. Angesichts ihrer Grosshappenings ist das nur vernünftig. Eigentlich sollten alle Gläubigen ihrem Beispiel folgen. Der Glaube lebt nicht vom Gottesdienst allein.
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Gottesdienste sind wieder erlaubt – Sind religiöse Feiern nicht doch zu riskant?
An Pfingsten werden hiesige Christen wieder Gottesdienst feiern – unbekümmert um der neuen Ansteckungen in deutschen und amerikanischen Kirchen.