So läuft die Halbgefangenschaft mit Fussfessel ab
Der Kanton Zürich hat bisher 66 Personen mit elektronischen Fussfesseln überwacht. Die Einsatzmöglichkeiten sind beschränkt.
Seit Anfang Jahr können gesamtschweizerisch Freiheitsstrafen zwischen 20 Tagen und einem Jahr mit elektronischen Fussfesseln ausserhalb des Gefängnisses verbüsst werden. Der Häftling arbeitet tagsüber, die Nacht und das Wochenende verbringt er zu Hause. Es ist also eine Art Halbgefangenschaft in der eigenen Wohnung.
Electronic Monitoring, so der Fachbegriff, können neu auch bei Häftlingen am Ende von langen Freiheitsstrafen als Alternative zu einem Arbeitsexternat angeboten werden, bei dem der Inhaftierte tagsüber arbeitet und die arbeitsfreie Zeit im Gefängnis verbringt. Die Neuerung ist mit der Änderungen des Strafgesetzbuchs auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt worden.
Aber schon vorher haben einzelne Kantone Electronic Monitoring eingesetzt. Der Kanton Zürich etwa hat im Juli 2015 den ersten Pilotbetrieb gestartet hat. Seitdem sind insgesamt 66 Personen überwacht worden, mehrheitlich Jugendliche und junge Erwachsene. So kann beispielsweise kontrolliert werden, ob der Jugendliche die Auflagen einhält und bestimmte Orte meidet, ob er nach der Arbeit direkt nach Hause geht oder das Wochenende daheim bleibt.
Verhindern weder Tat noch Flucht
Die Dauer der Überwachung betrug im Kanton Zürich zwischen einigen wenigen bis zu 659 Tagen. Es laufen jeweils 8 bis 12 Fälle parallel. Davon werden ein Drittel in Echtzeit kontrolliert, der Rest erst am nächsten Arbeitstag. «Die elektronische Fussfessel ist ein nützliches Instrument, um zu kontrollieren, ob die gemachten Auflagen eingehalten werden», sagt Projektleiter Daniel Schlüsselberger vom Zürcher Amt für Justizvollzug. Er betont, dass Electronic Monitoring weder eine Tat noch eine Flucht verhindert, sondern der Überwachung eines Häftlings dient.
Auch bei Hausarrest können elektronische Fussfesseln eingesetzt werden. Damit kann überwacht werden, ob eine Person zu Hause bleibt oder ob sie sich in einem definierten Gebiet aufhält. Umgekehrt kann bei einer Person, vor allem bei Häuslicher Gewalt oder Stalking, ein auferlegtes Rayonverbot mit Electronic Monitoring kontrolliert werden.
Schlüsselberger nennt das Beispiel eines Stalkers. Der Mann hat über längere Zeit seine Ex-Freundin gestalkt und wurde angeklagt. Anstelle von Untersuchungshaft hat der Richter eine Ersatzmassnahme angeordnet. Er verbot dem Stalker, Wohn- und Arbeitsgebiet des Opfers zu betreten, und der Mann wurde mittels Electronic Monitoring überwacht. «Schon am ersten Tag konnten wir feststellen, dass der Beschuldigte mit dem Stalking aufgehört hat. Weil er wusste, dass die Behörden sahen, wo er sich aufhält», sagt Schlüsselberger.
Jurassische Firma baut auf Electronic Monitoring
Im Geschäft mit den elektronischen Fussfesseln ist ein Schweizer Unternehmen ganz vorne dabei: Geosatis SA aus dem jurassischen Le Noirmont. Das Unternehmen baut auf dem Wissen der ehemaligen Uhrenmacher auf und ist mit seinen Produkten schon in 14 Ländern präsent. Geosatis-Regional-Director Nicolas Egger demonstriert dem «Tages-Anzeiger», wie die elektronischen Fussfesseln funktionieren und was passiert, wenn ein Rayonverbot missachtet wird.
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