
Darf man einen Menschen in den Tod schicken, weil er gegen hiesige Gesetze verstossen hat? Nach dem Nationalrat sagt auch der Ständerat Ja zu dieser Frage. Die Räte wollen nicht etwa die Todesstrafe einführen, aber mit Jihadisten soll der Staat künftig kurzen Prozess machen: Werden diese als Gefahr für die Schweiz eingestuft oder haben einen Landesverweis kassiert, sollen sie ausgeschafft werden – auch wenn sie in ihren Heimatländern mit dem Tod oder Folter rechnen müssen.
Diesem Schritt steht jedoch das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip der Europäischen Menschenrechtskonvention im Weg: Es untersagt eine Ausweisung, wenn jemand in seiner Heimat an Leib und Leben gefährdet ist. Darüber soll sich die Schweiz hinwegsetzen, geht es nach dem Willen des Parlaments. Wenn der Bundesrat die Schranken der Bundesverfassung beachte, könne man der Motion gut zustimmen, betonte Ständerat Martin Schmid (FDP). Wie das vonstattengehen soll, erläuterte der Bündner Ständerat nicht. Artikel 25 lässt gar keinen Spielraum: «Niemand darf in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.»
Somit muss sich der Bundesrat, setzt er die überwiesene Motion auch tatsächlich um, über die Bundesverfassung und das zwingende Völkerrecht hinwegsetzen. Abgesehen davon ist es auch aus moralischer Sicht falsch und eines Rechtsstaats unwürdig, Menschen in den fast sicheren Tod zu schicken. So machen wir uns zu Folterknechten – zu Gehilfen von totalitären, menschenverachtenden Regimes.
Die gestern verabschiedete Motion beruft sich auf Beispiele, die tatsächlich verstörend sind: etwa der Iraker, der in Schaffhausen eine IS-Zelle aufgebaut hat, seine Strafe dafür abgesessen hat und nun dem Staat seit zwei Jahren auf der Tasche liegt. Er kann nicht in seine Heimat zurückgeführt werden, obwohl er einen Landesverweis ausgesprochen bekam. Es ist richtig, dass die Politik einen Weg sucht, mit solchen Extremisten so hart als möglich zu verfahren. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat gestern vielversprechende Möglichkeiten aufgezeigt: etwa eine Ausweisung, wenn diplomatische Zusicherungen vorhanden sind, dass die Person unversehrt bleibt. Geprüft werde auch eine geschützte Unterbringung oder der konsequente Entzug der Sozialhilfe.
Die entsprechende Gesetzesvorlage, die der Bundesrat demnächst verabschieden will, ist der richtige Ansatz. Es ist bedenklich, dass sich der Ständerat vom Einpeitscher Thomas Minder in eine derart reaktionäre Ecke drängen liess, um «solchen Typen den Garaus zu machen», wie es der parteilose Schaffhauser Ständerat martialisch formulierte.
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So machen wir uns zu Folterknechten
National- und Ständerat wollen Jihadisten in Länder ausschaffen, in denen Tod und Folter drohen. Das ist eines Rechtstaates unwürdig.