So stehen die Chancen der Rentenreform vor dem Volk
Knapp im Parlament – und erst an der Urne? Was für ein Ja, und was für ein Nein spricht.

Schafft die Altersreform heute und morgen die letzten parlamentarischen Hürden, braucht es am 24. September noch die Zustimmung von Volk und Ständen. Das doppelte Mehr ist nötig, weil die Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV erhöht wird und die Steuersätze in der Verfassung verankert sind. Da das Parlament die Mehrwertsteuererhöhung mit der Reform verknüpfte, braucht es kein Referendum. Lehnt das Volk die Steuererhöhung ab, ist auch die Reform gescheitert.
Verabschiedet das Parlament die Reform, werden sich in den kommenden Wochen die Verbände und Parteien für den Abstimmungskampf positionieren. Offen ist, ob der Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) die Vorlage aktiv bekämpfen. Beide Verbände haben sich vehement gegen die Erhöhung der AHV-Renten ausgesprochen. Es sei nicht vorstellbar, dass der Arbeitgeberverband die Reform mit dem AHV-Zuschuss von 70 Franken unterstütze, sagt Martin Kaiser, beim Verband zuständig für Sozialpolitik. Für die FDP stellt sich ebenfalls die Frage, ob sie die Vorlage nur mit einer Nein-Parole quittiert oder ob sie aktiv in den Abstimmungskampf eingreift, allenfalls zusammen mit der SVP und den Grünliberalen.
Auch der Linken, deren Vertreter sich im Parlament für die Reform einsetzten, drohen Flügelkämpfe. Insbesondere der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) muss intern die Reihen schliessen. Falls die Linke nicht geeint für die Reform einsteht, droht die CVP im Abstimmungskampf allein auf der Befürworterseite zu stehen.
2018 steigt Frauenrentenalter
Übersteht die Vorlage im Herbst auch die Volksabstimmung, tritt auf 1. Januar 2018 die AHV-Reform in Kraft. Die AHV erhält ab 2018 zusätzliche Einnahmen von 0,3 Prozentpunkten Mehrwertsteuer, was rund einer Milliarde Franken pro Jahr entspricht. Das Geld kommt aus der IV-Zusatzfinanzierung, die Ende 2017 ausläuft. Deshalb wird der heute geltende Mehrwertsteuersatz vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig wird am 1. Januar 2018 eine erste Erhöhung des Frauenrentenalters um drei Monate vorgenommen. Die nächsten 3-Monats-Schritte folgen auf Anfang 2019, 2020 und 2021. 2021 wird dann die Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte erhöht, was der AHV weitere Zusatzeinnahmen verschafft.
Die Reform der beruflichen Vorsorge tritt erst 2019 in Kraft. Sie führt dazu, dass der Umwandlungssatz schrittweise von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt wird. Für eine Übergangsgeneration gibt es aber während 20 Jahren eine Rentengarantie, zudem werden die Altersgutschriften für alle erhöht. Ebenfalls als Ausgleich erhalten Neurentner monatlich 70 Franken mehr AHV, und die Maximalrente für Ehepaare beträgt neu 155 Prozent einer maximalen Einzelrente.
Beerdigt heute der Nationalrat die Reform, werden FDP und SVP die Sanierung der Sozialversicherungen in Teilschritten fordern. Auch Arbeitgeber- und Gewerbeverband setzen auf diese Strategie. SGV-Vizedirektor Kurt Gfeller hat in der «Gewerbezeitung» einen Plan B skizziert, der aus zwei getrennten Vorlagen besteht. Bei der AHV würde das Rentenalter der Frauen auf 65 erhöht, und die AHV erhielte mehr Geld dank einer Mehrwertsteuererhöhung um 0,5 Prozentpunkte. Bei der beruflichen Vorsorge würde der Umwandlungssatz gesenkt, und gleichzeitig würden Kompensationsmassnahmen innerhalb der zweiten Säule beschlossen.
Linke gegen Etappen
Während die Rechte dieses schrittweise Vorgehen für erfolgversprechend hält, lehnt die Linke etappierte Reformen ab. Der SGB kündete an, dass er einzelne «Abbauvorlagen vehement bekämpfen» werde. Die Linke setzt bei ihrer Drohung darauf, dass das Volk die Erhöhung des Frauenrentenalters – kombiniert mit einer Mehrwertsteuererhöhung – als inakzeptablen «Abbau» betrachtet. Der Gewerbeverband sieht hingegen bei einer Minireform der AHV mit Frauenrentenalter 65 und einer Steuererhöhung die Opfersymmetrie gewahrt. Schliesslich dürfte die Rechte in einer dritten Vorlage die Erhöhung des Rentenalters auf 67 wieder aufs Tapet bringen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch