So stimmen die Parteien zu den Kantonsvorlagen
Am 18. Mai stimmen die Zürcher darüber ab, ob künftig Alkoholwerbung in Sportstadien verboten sein wird und ob Firmen von der Kirchensteuer befreit werden. Zwei Vorlagen mit vielen Gegnern.

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich befinden am 18. Mai über zwei kantonale Initiativen, die beide wenig Erfolgschancen haben: Die Jungfreisinnigen wollen Unternehmen von der Kirchensteuer befreien, das Blaue Kreuz will ein rigoroses Verbot für Alkoholwerbung an Sportanlässen.
Für die römisch-katholische und die reformierte Kirche steht am 18. Mai einiges auf dem Spiel. Geht es nach den Jungfreisinnigen, sollen die beiden Zürcher Landeskirchen über 100 Millionen Franken verlieren, die sie für gesellschaftliche Aufgaben ausgeben. Mit der Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe» will die Jungpartei, dass juristische Personen keine Kirchensteuern mehr bezahlen müssen. Nach Ansicht der Initianten handelt es sich um eine rechtlich fragwürdige und ordnungspolitisch bedenkliche Zwangsabgabe.
Unternehmen ohne Wahlfreiheit
Im Gegensatz zu Privatpersonen, die jederzeit aus der Kirche austreten könnten, hätten die Unternehmen keine Wahlfreiheit. Die Steuerpflicht für juristische Personen verletze den Grundsatz der Glaubensfreiheit und das Prinzip der religiösen Neutralität.
Der Kantonsrat hatte die Volksinitiative im Januar mit 123 zu 40 Stimmen deutlich abgelehnt. Auch der Regierungsrat empfiehlt ein Nein. Nach Ansicht der Gegner leisten die Kirchen einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft.
Würde die Initiative angenommen, dann müsse der Staat einen Grossteil der Leistungen übernehmen. Da der Staat aber im Unterschied zu den Kirchen nicht mit freiwilligen Helfern in grosser Zahl rechnen könne, käme alles viel teurer.
5 Kantone ohne Kirchensteuern für Firmen
FDP und EDU unterstützen die Initiative. SP, Grüne, CVP, EVP und BDP haben die Nein-Parole gefasst. Die Grünliberalen entschieden sich für Stimmfreigabe.
Schweizweit erheben fünf Kantone keine Kirchensteuer für juristische Personen, in zwei Kantonen ist sie freiwillig, in zweien «versteckt» als «Finanz-Ausgleichs-Steuer», und einer gibt die Kompetenz zum Erheben von Kirchensteuern den Gemeinden. Der Kanton Waadt erhebt die Steuer weder für juristische noch für natürliche Personen. In allen anderen haben Unternehmen Kirchensteuern zu entrichten.
Im Mai 2005 hatte der Zürcher Kantonsrat eine SVP-Motion abgelehnt, welche die Kirchensteuer für juristische Personen auf freiwillige Basis stellen wollte.
Alkoholwerbung ganz aus Stadien verbannen
In der Schweiz ist es verboten, in Sportstadien und an Sportanlässen für Spirituosen zu werben. Ziel der Initiative «Keine Werbung für alkoholische Getränke auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen im Kanton Zürich» ist es, das Werbeverbot im Kanton Zürich auf alle alkoholischen Getränke, insbesondere auch auf Bier, auszuweiten.
Wie bei der Kirchensteuerinitiative sind die Erfolgsaussichten für das Begehren des Blauen Kreuzes gering. Der Kantonsrat hatte die Initiative im November 2013 mit 146 zu 14 Stimmen klar verworfen. Die Gegner erachten den Eingriff als unverhältnismässig. Mit der Ausdehnung des Werbeverbotes werde die Prävention gegen den Suchtmittelmissbrauch nur wenig verbessert.
Es bestehe jedoch die Gefahr, dass sich Sponsoren, die den Sport mit beträchtlichen finanziellen Mitteln unterstützen, zurückziehen würden. Damit würde nach Meinung des Regierungsrates die Durchführung von bedeutenden und traditionellen Sportveranstaltungen gefährdet.
Aus Sicht der Initianten widerspricht es jedoch dem gesunden Menschenverstand, dass Alkoholwerbung ausgerechnet an Sportveranstaltungen erlaubt sein soll. Es gebe genügend Beispiele, die zeigten, dass grosse Sportveranstaltungen nicht auf Alkoholwerbung angewiesen seien.
Alle grossen Parteien haben die Nein-Parole herausgegeben. Für ein Ja plädiert die EDU. Die EVP hat Stimmfreigabe beschlossen.
SDA
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch