So vererben Sie Ihren digitalen Nachlass
Anders als Briefe und Tagebücher gehören E-Mails in der Schweiz nicht automatisch zum Erbe. Wie Sie Angehörigen dennoch Zugang verschaffen.

Allein in der Schweiz gibt es mehr als 3,7 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer. Die wenigsten machen sich wohl Gedanken darüber, was nach ihrem Ableben mit den Daten auf ihren Konten geschieht. Viele sind sich auch nicht bewusst, dass Angehörige nicht automatisch an Inhalte gelangen, die für sie als Andenken von Bedeutung sein könnten. Denn manche Betreiber von sozialen Netzwerken gewähren den Hinterbliebenen keinen Zugang zu den Konten von Verstorbenen. Das zeigt ein Facebook-Fall aus Deutschland, der unlängst Schlagzeilen machte.