So will der Bundesrat Kinder vor Sexualstraftätern schützen
Wer mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen zusammenarbeiten will, soll einen Strafregisterauszug vorweisen. Dies fordert der Bundesrat und erntet damit heftige Kritik.

Kinder und Jugendliche sollen besser vor Sexualstraftätern geschützt werden. Darin sind sich Parteien, Lehrer, Jugend- und Sportverbände einig. Den Strafregisterauszug hält jedoch kaum jemand für das richtige Mittel dazu.
Einen Strafregisterauszug sollen nämlich alle Personen vorlegen müssen, die sich für eine Tätigkeit mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen bewerben. Dies schlägt der Bundesrat in einem Massnahmenpaket zum Schutz vor Pädokriminalität vor.
Abschreckende Wirkung
Eine der wenigen positiven Reaktionen in der Vernehmlassung kommt von Beat W. Zemp, Präsident des Schweizerischen Lehrerverbands LCH: «Früher war es normal, dass man vor der Beamtung als Lehrer einen Leumund vorlegen musste», sagte er auf Anfrage. Auch der Schulleitung sei es zuzumuten, den Strafregisterauszug der Bewerber zu überprüfen.
Sport- und Jugendverbände sehen dies anders. Sie befürchten, dass es dadurch schwieriger wird, Freiwillige für ehrenamtliche Tätigkeiten zu finden. Es wirke abschreckend, wenn jeder Trainer oder Begleiter einer Junioren-Mannschaft einen Strafregisterauszug vorlegen müsse, heisst es beim Schweizerischen Fussballverband.
Gefährliche «Scheinsicherheit»
Zudem ist umstritten, ob die Massnahme überhaupt etwas nützen würde. Nur die wenigsten Sexualstraftaten an Kindern führten zu einer Verurteilung, schreibt die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände. Die Überprüfung des Strafregisterauszugs sei darum nur ein scheinbarer Schutz. Für den Dachverband wie auch für Swiss Olympic ist der einzig richtige Weg die Prävention und die ständige Sensibilisierung von Leiterinnen und Leitern.
Auch bei den Parteien kommt die neue Anforderung bei der Anstellung nicht gut an. Die SP könnte sich nur einen «Strafregisterauszug light» vorstellen, auf dem einzig die relevanten Sexualstraftaten, nicht aber allfällige andere Delikte aufgeführt sind. Die CVP kritisiert den unverhältnismässigen administrativen Aufwand für die Jugendverbände und befürchtet eine «Scheinsicherheit», da die meisten Pädokriminellen ohnehin keinen Eintrag hätten.
Die SVP ist dagegen, dass Jugend- und Sportverbände selber für die Kontrollen zuständig sein sollten. Damit würde jede organisierte Arbeit mit unmündigen oder besonders schutzbedürftigen Personen verunmöglicht. Dass der Strafregisterauszug auch bereits gelöschte Einträge über Sexualstraftaten enthalten soll, begrüsst die SVP jedoch.
Verbote kein Allheilmittel
Die Kritik der FDP an der Vorlage ist grundsätzlich: Verbote seien kein Allheilmittel gegen den Rückfall von Sexualstraftätern, schreibt sie in einer Stellungnahme. Eine Ausweitung des Tätigkeitsverbots auf ausserberufliche Tätigkeiten, wie es der Bundesrat vorschlägt, hält sie darum für kaum kontrollierbar und übertrieben.
Die FDP hinterfragt auch die Kontakt- und Rayonverbote, mit welchen Täter von bestimmten Orten ferngehalten und Personen vor Nachstellung geschützt werden sollen. Und die SP hält das ebenfalls vorgesehene Verbot, einen bestimmten Ort zu verlassen, für «erschreckend». Ein bis zu 5-jähriger Hausarrest komme einer Freiheitsstrafe gleich, schreibt sie.
Übers Ziel hinausgeschossen
Unbestritten ist allein, dass Tätigkeitsverbote auch verhängt werden können, wenn die Straftat nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit geschehen ist. In den anderen Punkten scheint der Bundesrat beim Schutz vor Pädokriminalität aber über das Ziel herausgeschossen zu sein.
Seine Vorschläge gehen zurück auf eine Motion von Carlo Sommaruga (SP/GE) und weitere Vorstösse aus dem Parlament. Dazu ist eine Initiative der Bewegung «Marche Blanche» hängig, die verlangt, dass Pädokriminelle lebenslang von Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden.
SDA/kpn
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