Somalierin wegen Beschneidung der Halbschwester verurteilt
Das Freiburger Kantonsgericht hat eine 54-jährige Somalierin zu 60 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Sie hatte indirekt die Genitalverstümmelung ihrer Halbschwester in Somalia provoziert.

60 Tage gemeinnützige Arbeit wegen Mitverantwortung an einer Beschneidung. Das Kantonsgericht in Freiburg sprach die Strafe auf Bewährung aus. Es hob damit laut einem Artikel der Freiburger Zeitung «La Liberté» den Freispruch auf, den das Strafgericht des Saanebezirks im Jahr 2010 gefällt hatte. Das Kantonsgericht befand die Afrikanerin der Aussetzung für schuldig. Sie gefährdete mit anderen Worten die Gesundheit der Halbschwester.
Das Kantonsgericht anerkannte zwar laut dem Urteil, dass die Somalierin ihre Halbschwester nicht nach Somalia schickte, damit sie dort beschnitten werde. Die Frau habe aber wissen müssen, dass dort dem Mädchen von damals 14 Jahren – wie 97 bis 98 Prozent aller somalischer Frauen – die Beschneidung drohe.
Erste Verurteilung
Das Mädchen war im Alter von drei Jahren in die Schweiz zu seiner Halbschwester gekommen. Diese war für sie wie eine Mutter. Letztere schickte das Mädchen zurück nach Somalia zur richtigen Mutter, weil sie es nicht schaffte, beim Mädchen den Respekt ihrer strikten kulturellen Regeln durchzusetzen.
Das Mädchen – inzwischen eine junge Frau – ist unterdessen zurück in der Schweiz und gut integriert. Ihre Halbschwester wurde 2008 als erste Person in der Schweiz im Zusammenhang mit einer Genitalverstümmelung verurteilt. Diesen Strafbefehl von sechs Monaten Haft bedingt focht sie erfolgreich am Strafgericht des Saanebezirks an. Dieses hob den Strafbefehl 2010 wegen angeblicher Verjährung auf.
SDA/rub
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch