Sommaruga holt zum Gegenschlag aus
Für die geplanten Änderungen der Internet-Überwachung muss Simonetta Sommaruga heftige Kritik einstecken. Ihr Departement rechtfertigt nun das Vorgehen, kann aber nicht alle Vorwürfe entkräften.

Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) kontert die Kritik der Informatik- und Telekombranche an den geplanten Änderung bei der Internet-Überwachung. Statt Erweiterungen, wie es die Branche darstellt, handle es sich lediglich um Nachführungen. Nichts werde neu eingeführt.
Alles, was in der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) angepasst werde, werde der heutigen Realität angepasst, hielt EJPD-Sprecherin Christine Stähli auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda fest.
Internettelefonie wird schon heute überwacht
«Die nachgeführten Überwachungsmassnahmen werden schon seit Jahren rechtmässig angeordnet, genehmigt und durchgeführt.» Dazu zählt Stähli beispielsweise die Überwachung der Internettelefonie (Skype) oder die Suche nach vermissten Personen über die Handyortung.
In der Anhörung zur VÜPF-Änderung kritisiert die Telekombranche, dass der Bund eine Verordnung anpasse, bevor er das zugehörige Gesetz ändere. Der Entwurf zu diesem Gesetz, der auf scharfe Kritik stösst, sieht unter anderem Regelungen zur Internettelefonie vor. Die VÜPF-Anhörung läuft am Freitag ab.
«Das Vorgehen ist rechtsstaatlich höchst bedenklich», sagte Sprecher Andreas Hugi auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Der Bund erlasse Ausführungsbestimmungen für Massnahmen, die keine genügende gesetzliche Grundlage hätten.
Eingriff in die Grundrechte
Solche sind aber aus Sicht der Verbände nötig, weil die Überwachung der Kommunikation rechtlich höchst heikel ist. Es wird in Grundrechte eingegriffen, was nur mit einer klaren gesetzlichen Richtlinie erlaubt ist. Die Verbände betonen aber, dass sie für die Strafverfolgung im Internet grundsätzlich Hand bieten wollten.
Heute gibt es Streitigkeiten bei Internet-Überwachungen, weil der Bund die Internet-Anbieter nicht dazu verpflichten kann, die teuren Geräte dafür zu installieren. Nach Änderung der VÜPF soll der Bund sie zwingen können. Damit Überwachungen bis zum Inkrafttreten der neuen VÜPF durchgeführt werden können, stelle der zuständige Dienst im EJPD seine Geräte zur Verfügung, hielt Stähli fest.
Google, Skype & Co.
Nicht entkräften kann das EJPD die Befürchtung der Branchenverbände, dass auch Internet-Anbieter, die keine Daten übertragen, zu Überwachungsmassnahmen angehalten werden können. Das bedeutet laut EJPD, dass auch Google, Yahoo oder Skype auf Anordnung beispielsweise Passwörter herausgeben müssten. Auch hier finde aber «keine Neuinterpretation» statt, sagte Stähli.
Das EJPD erinnert jedoch daran, dass eine Überwachung nur beim dringenden Verdacht auf ein Strafdelikt aus einem genau definierten Katalog angeordnet werde. Zuständig für die Anordnung sind kantonale Staatsanwaltschaften, die dafür auch eine Genehmigung der Zwangsmassnahmegerichte haben müssen.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 8128 Überwachungen angeordnet. Davon liefen 2798 in Echtzeit ab und 5330 rückwirkend. Im Jahr davor waren es mit 8185 Überwachungen praktisch gleich viele.
SDA/mrs
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