Sommaruga muss nochmals an die Arbeit
Der Bundesrat will von der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative weitere Vorschläge sehen. Die bisherigen Varianten überzeugen ihn offenbar nicht.

Der Bundesrat habe die Varianten unter die Lupe genommen, welche die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Initiative präsentiert habe, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi am Mittwochabend vor den Medien in Bern.
Im Zentrum der Diskussion habe die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht gestanden. Der Bundesrat habe nun das Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, eine «dritte Variante» auszuarbeiten. Bis im Sommer will der Bundesrat dann entscheiden, welche Variante er in die Vernehmlassung schickt.
SVP beharrt auf Automatismus
Die von Justizministerin Simonetta Sommaruga eingesetzte Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Initiative hatte sich nicht einigen können. Während die SVP auf einer wörtlichen Umsetzung beharrte, plädierte die Mehrheit der Arbeitsgruppe für eine Lösung, die nicht gegen Völkerrecht oder das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde.
In ihrem Schlussbericht legte die Arbeitsgruppe vergangenen Sommer daher vier Varianten vor: jene der SVP und drei sich ähnelnde Alternativen. Die Variante der SVP sieht vor, dass Ausländer automatisch ausgewiesen werden, wenn sie wegen eines Delikts verurteilt werden, das im Verfassungstext genannt wird. Das Strafmass soll dabei keine Rolle spielen.
Einzige Ausnahme soll nach dem Willen der SVP das Non-Refoulement-Gebot sein, wonach nur ausgewiesen werden darf, wer in der Heimat nicht an Leib und Leben bedroht wäre. Dieser Vorschlag würde jährlich zu rund 16'000 Ausschaffungen führen.
Die anderen drei Varianten würden jährlich rund 3400 Ausschaffungen nach sich ziehen. Ausgeschafft werden sollen nämlich nur Ausländer, die zu einer Strafe von mindestens sechs Monaten oder zu einer Geldstrafe von 180 Tagsätzen verurteilt wurden.
Arbeitsgruppe kommt Initianten entgegen
Mit dem Strafmass setzt die Arbeitsgruppe auf jenen Mechanismus, den auch der Gegenvorschlag zur Initiative vorsah. Die vom Volk abgelehnte Vorlage sah aber ein Mindeststrafmass von einem Jahr vor.
Entgegengekommen ist die Arbeitsgruppe den Initianten auch bei den Delikten. Gemäss der Initiative sollen Ausländer vor allem wegen Sexual- und Gewaltdelikten ausgeschafft werden. Mit einer allgemeinen Klausel will die Arbeitsgruppe aber darüber hinausgehen.
So sollen zahlreiche weitere Tatbestände erfasst werden, deren Schwere mit Raub und Vergewaltigung vergleichbar ist. Auch bei Sozialmissbrauch soll die Landesverweisung zwingend sein. Dazu würde im Strafgesetz ein neuer Tatbestand geschaffen.
Neue Initiative angekündigt
Die SVP beharrt aber auf ihrer Variante und lehnt die anderen Vorschläge ab. Wird die Ausschaffungsinitiative nicht nach ihrem Willen umgesetzt, will sie eine «Durchsetzungsinitiative» lancieren, deren Text sie bereits präsentiert hat.
Für die Mehrheit der Arbeitsgruppe kommt die Variante der SVP nicht in Frage, da sie keinen Spielraum für die Einzelfallbeurteilung bietet. Der Schweiz würde eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof drohen, gab Rechtsprofessor Heinrich Koller zu bedenken, der die Arbeitsgruppe präsidierte. In letzter Konsequenz wäre auch eine Aufkündigung des Freizügigkeitsabkommens und damit aller bilateralen Verträge möglich.
Das Stimmvolk und die Mehrheit der Kantone hatten die Ausschaffungsinitiative der SVP am 28. November 2010 angenommen. Wie sie umgesetzt werden soll, entscheidet am Ende das Parlament.
SDA/fko
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