Auf der Haut – und im Blut
UV-Filtersubstanzen aus Sonnencremes sind nach dem Auftragen im Blut nachweisbar. Sie stehen im Verdacht hormonaktiv zu sein.

Diese Entwarnung auf der Website des Bundes ist überholt: «Nach heutigem Wissensstand sind die geschätzten Aufnahmemengen beim Menschen gering, sodass eine Gesundheitsgefährdung unwahrscheinlich ist.»
Die Rede ist von organischen UV-Filtern in Sonnenschutzcremes und vielen kosmetischen Mitteln, für die das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zuständig ist. Sie stehen seit Jahren im Verdacht, hormonaktiv zu sein und so möglicherweise Krebs oder Fortpflanzungsstörungen auszulösen. Von Behörden werden sie jedoch als sicher anerkannt.