Eine unmenschliche Regelung muss dringend korrigiert werden
Wenn jemand keine Krankenkassenprämien zahlt, darf das keine Konsequenzen an Leib und Leben haben.
So was hätte ich in der Schweiz nicht für möglich gehalten. Letzte Woche berichteten wir darüber, dass in Graubünden einem Aidspatienten die Medikamente verweigert wurden, weil er die Krankenkassenprämien nicht zahlen konnte. Er landete auf einer schwarzen Liste, und offenbar sind dann die Versicherungen nicht mehr verpflichtet, die lebensrettenden Medikamente zu bezahlen. Die ÖKK jedenfalls zahlte nicht, und das Spital wollte nicht riskieren, dass es die teuren Medikamente selbst berappen muss. Der Patient ist inzwischen verstorben.
Diese Woche schreibt unser Autor Dominik Balmer, dass im Kanton St. Gallen die Krankenkasse Assura eine Geburt nicht bezahlen wollte mit dem Argument, es handle sich ja nicht um einen Notfall, eine Geburt sei ja geplant.
Doch hier wehrten sich die Ärzte. Sie behandelten die Frau und zogen die Kasse vor Gericht. «Hätten die behandelnden Ärzte die Versicherte für die Entbindung vor die Tür oder nach Hause schicken müssen? Und hätten sie die Mutter oder das Kind erst behandeln dürfen, wenn sie an Leib und Leben gefährdet gewesen wären?», fragte der Anwalt den Versicherer. Oder: Sollen die Ärzte einem Patienten, der eine Krebsdiagnose erhalten hat, eine Chemotherapie verweigern und ihn zum Sterben nach Hause schicken? Auch eine solche Behandlung wäre vorhersehbar und kein unmittelbarer Notfall.
Dass eine Geburt mit Schmerzen einhergeht, könne jede Mutter bestätigen.
Doch damit würden sich die Ärzte strafbar machen. Heftige Schmerzen, hohes Fieber oder vergleichbar schwerwiegende Symptome sind sofort zu behandeln, sagt das Gesetz. Dass eine Geburt mit heftigen Schmerzen einhergeht, dürfte jede Mutter bestätigen, argumentierten die Ärzte vor Gericht, und der Richter folgte ihnen. Vorbildlich hat er einen Missstand korrigiert, den die Politik durch eine unmenschliche Regelung geschaffen hat.
Natürlich ist es richtig, wenn Krankenkassenprämien mit aller Konsequenz eingefordert werden. Bei Sozialhilfeempfängern werden sie auch vom Staat direkt bezahlt.
Aber es gibt halt auch Leute, die in finanzielle Not geraten und keine Sozialhilfe beziehen. Etwa weil sie einen Kleinkredit nicht mehr zurückzahlen können. Das darf keine Konsequenzen an Leib und Leben haben. Kommt hinzu, dass im konkreten Fall ein ungeborenes Kind betroffen gewesen wäre.
Wer würde es verantworten, wenn ein Kind mit einer Behinderung leben muss, nur weil in der reichen Schweiz ärztliche Hilfe bei der Geburt verweigert wird? Solche Zustände glaubte ich in der reichen Schweiz mit ihrem milliardenteuren Sozialsystem längst überwunden. Höchste Zeit, dass die Politik aufwacht und die schwarzen Listen wieder abschafft.
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