Banker in Moskau kam an eine Schweizer Waffenhändler-Lizenz
Die Ruag-Russland-Affäre offenbart: Der Bund weiss nicht immer, wem er erlaubt, mit Kriegsmaterial zu handeln.

Es ist nicht einfach, in der Schweiz eine Erlaubnis für internationalen Waffenhandel zu erhalten. Wer Kriegsmaterial verkaufen oder exportieren will, braucht dafür eine Grundbewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) – und danach, je nach Deal, weitere Einzelbewilligungen. Eine Grundbewilligung erhält nur, wer die «erforderliche Gewähr für eine ordnungsgemässe Führung der Geschäfte» bietet. Um das zu garantieren, muss ein Interessent unter anderem eine Sicherheitsprüfung bestehen.