Auf einen Hehler reingefallen – schon kommt der Strafbefehl
Um Massendelikte zu ahnden, greifen Strafverfolger zu fragwürdigen Methoden. Die Gründe.

Ein deutscher Künstler, der zur Gewalt gegen Karin Keller-Sutter aufruft. Eine 91-jährige Rentnerin, die in der Migros Waren mitgehen lässt. Oder ein Tierquäler, der eine deutsche Dogge ersticht. Sie alle erhielten im letzten Jahr einen Strafbefehl.
«Es handelt sich um ein Massengeschäft», sagt Marc Thommen, Strafrechtsprofessor an der Universität Zürich. Jeden Tag gehen in der Schweiz weit über 1000 solcher Entscheide heraus. Und es werden immer mehr. «Alle Bereiche des Lebens sind zunehmend durch Gesetze reguliert. In der Folge gibt es mehr Verstösse und am Ende auch mehr Strafbefehle.» Doch obwohl die Stapel der Dossiers in verschiedenen Kantonen anwachsen, erhalten Staatsanwaltschaften kaum mehr Ressourcen. «Die Frage ist, ob darunter die Qualität leidet», sagt Thommen.


