Sozialbehörden sollen auch beim WG-Kollegen Informationen beschaffen
Um Missbräuche aufzudecken, soll das Sozialhilfegesetz im Kanton Zürich massiv verschärft werden. In einer ersten Beratung hat der Kantonsrat alle Anträge zur Abzuschwächung abgelehnt.
Zentrales Element der Gesetzesrevision ist eine Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Behörden. Dass sich Verwaltung, Sozialbehörden und Gerichte im Verdachtsfall austauschen, war aus Datenschutzgründen bis jetzt nicht erlaubt.
Dies soll sich nun ändern: Die Behörden werden laut neuem Gesetz sogar explizit dazu verpflichtet, einander auf Unregelmässigkeiten aufmerksam zu machen.
Harte Linie in den Fragen der Informationsbeschaffung
Die SP wollte in der Debatte unter anderem durchbringen, dass die Behörden lediglich «ermächtigt», nicht aber zum Informationsaustausch «verpflichtet» werden - jedoch ohne Erfolg. Die bürgerliche Mehrheit lehnte den Minderheitsantrag ab.
Eine harte Linie verfolgte der Kantonsrat auch, was die Informationsbeschaffung betrifft. Gemäss neuem Gesetz sollen die Behörden beispielsweise auch WG-Mitbewohner, die Eltern oder ein allfälliger Arbeitgeber nach den Lebensumständen der Fürsorgeempfänger befragen dürfen.
Sanktionen bei Arbeitsverweigerung
Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass vorläufig Aufgenommene, also Personen mit einer F-Bewilligung, nicht mehr dem Asyl-, sondern dem Sozialhilfegesetz unterstellt sind. Sie könnten dann dieselben Leistungen in Anspruch nehmen wie alle anderen Sozialhilfebezüger.
Im Gegenzug hätten sie dieselben Pflichten, könnten also sanktioniert werden, falls sie sich nicht an die Regeln halten oder eine Arbeit verweigern. Davon betroffen wären im Kanton Zürich 4500 Personen, darunter knapp 2000 Kinder. Die Schlussabstimmung zur Gesetzesrevision findet voraussichtlich in vier Wochen statt.
SDA/fsc
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