Statthalter greift durchSozialdetektive zurückgepfiffen
Gemeinden dürfen nicht auf eigene Faust Sozialdetektive losschicken. Das hat der Statthalter im Fall der Tösstaler Gemeinde Wila entschieden.

Es herrscht Verwirrung um die Sozialdetektive im Kanton Zürich. Denn derzeit fehlt auf kantonaler Ebene eine gesetzliche Grundlage, welche die Überwachung von Sozialhilfeempfängern regelt. Trotzdem setzen einige Gemeinden auf eigene Faust Sozialdetektive ein, wenn ein Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch aufkommt. So auch die Tösstaler Gemeinde Wila. Dort hat der Gemeinderat einen entsprechenden Artikel in die Polizeiverordnung aufgenommen, was die Stimmbürger im vergangenen Juni an der Gemeindeversammlung mit deutlichem Mehr guthiessen.