Sozialhilfe für Arbeitslose aus der EU
Der Bundesrat nennt erstmals Zahlen über Stellensuchende aus den EU-Staaten, die im Rahmen des freien Personenverkehrs in die Schweiz einwanderten.

Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU war nie als Einwanderung ins Sozialsystem Schweiz gedacht. Entsprechend haben Bundesrat und die Befürworter im Abstimmungskampf für das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU stets betont, Voraussetzung für einen Aufenthalt in der Schweiz sei eine Arbeitsstelle. Nachdem in Aussicht gestellt wurde, dass im Rahmen des freien Personenverkehrs Menschen mit einer Arbeitsstelle in die Schweiz kämen, sagte das Volk Ja. Das Abkommen trat dann am 1. Juni 2002 in Kraft. Seither dürfen Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten Arbeitsplatz beziehungsweise Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete frei wählen. Daran geknüpft sind Bedingungen wie ein gültiger Arbeitsvertrag oder genügend finanzielle Mittel. Nun aber zeigt sich, dass dies nur sehr bedingt der Fall ist.