Sozialhilfebetrug: Beschuldigter bleibt Gerichtsverhandlung fern
430'000 Franken soll ein bosnisches Ehepaar von verschiedenen Sozialeinrichtungen ertrogen haben. Heute sollte sein Fall vor Gericht verhandelt werden. Doch der Hauptbeschuldigte tauchte nicht auf.

Vor den Schranken des Bezirksgerichtes Zürich war heute Freitag nur die Ehefrau erschienen. Sie erklärte, dass ihr Mann mit seinem Verteidiger nicht zufrieden und deshalb zu Hause geblieben sei. So platzte der Prozess nach wenigen Minuten.
Das Gericht akzeptierte das Fernbleiben des Hauptbeschuldigten nicht und ging von einer unentschuldigten Abwesenheit aus. Gemäss der neuen Strafprozessordnung muss das Gericht den Beschuldigten ein zweites Mal vorladen. Sollte der Mann erneut nicht erscheinen, sei eine polizeiliche Zuführung angezeigt, stellte der Gerichtsvorsitzende unmissverständlich in Aussicht.
Nach Diebstahl aufgeflogen
Das Ehepaar aus Zürich-Altstetten hat laut Anklage innerhalb von mehreren Jahren Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen sowie IV-Gelder von über 430'000 Franken ertrogen. Das Ehepaar flog nach einem Diebstahl auf, bestritt aber alle Vorwürfe der Untersuchungsbehörden.
Die Staatsanwaltschaft fordert für die beiden Beschuldigten Freiheitsstrafen – sechs Jahre für den heute 38-jährigen Mann, fünf Jahre für seine 30-jährige Gattin.
SDA/jcu
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch