SP-Gemeinderat ruft das Bundesgericht in Lausanne an
Davide Loss, Adliswil, zieht seinen Stimmrechtsrekurs an das Bundesgericht weiter. Es soll entscheiden, ob man eine Abstimmung von 2008 wiederholen muss.

Davide Loss (SP) wendet sich an das Bundesgericht. Wieder in Sachen Stimmrechtsrekurs wegen der Abstimmung um die Medikamentenabgabe aus dem Jahr 2008. Schon im Jahr 2009 hatte er das höchste Schweizer Gericht angerufen, weil der Zürcher Regierungsrat auf seinen Stimmrechtsrekurs nicht eingetreten war. Das Bundesgericht beschloss, nicht der Regierungsrat könne über seine Stimmrechtsbeschwerde befinden. Das müsse schon das Verwaltungsgericht tun. Dieses verpflichtete den Regierungsrat, sich mit dem Rekurs auseinanderzusetzen. Der Rat wies den Rekurs im April 2010 ab, und Loss gelangte nochmals ans Verwaltungsgericht. Mitte September hat es entschieden und Loss' Rekurs abgewiesen.