SP-Regierungsrätin setzt auf GPS-Überwachung
Erstmals werden in der Schweiz mögliche Sozialhilfebetrüger mit GPS überwacht. Verantwortlich ist ausgerechnet eine SP-Regierungsrätin.

Der Kanton Waadt kann mutmassliche Sozialhilfebetrüger ab März mit GPS-Trackern überwachen. Die Verwaltung rechnen mit 15 bis 20 GPS-Observationen pro Jahr.Für diese Schweizer Premiere sorgt die rot-grün dominierte Waadtländer Regierung. Ende Jahr hat sie die rechtliche Grundlage für die Überwachungsmassnahme geschaffen und das Parlament hat die Massnahme kürzlich gutgeheissen.
Nur wenige Parlamentarier leisteten Widerstand, darunter CVP-Kantonsrat Axel Marion. Er kritisiert, dass die Gesetzesänderung dem Parlament mit dem Budgetvoranschlag unterbreitet wurde. In der Waadt sei es zwar üblich, dass das Parlament mit der Annahme des Budgets gleich auch Gesetzesänderungen zustimme, aber dabei gehe es meist um Kleinigkeiten, wie Tarifanpassungen, betont der Historiker. Zur Einführung der GPS-Tracker hätten Mitglieder der Finanzkommission den Vorentscheid getroffen, das seien Parlamentarier, deren Fokus auf der Finanz- und nicht der Sozialpolitik liege.
SP lehnt GPS-Tracker ab
Die verantwortliche Sozialdirektorin Rebecca Ruiz (SP) verteidigte in der Zeitung «24 Heures» die Massnahme. «Damit ein System der sozialen Sicherheit glaubwürdig ist, muss die Bevölkerung sicher sein, dass die an Leistungsempfänger gezahlten Leistungen gerechtfertigt sind», sagte die SP-Frau. Als Nationalrätin hatte sich die studierte Kriminologin noch gegen die Sozialdetektive-Vorlage engagiert, der die Schweizer Stimmberechtigten im November 2018 zustimmten und die die Observierung der Bezüger von Sozialversicherungsleistungen ermöglicht.
«Die Massnahme ist generell nicht wichtig und ein kaum taugliches Mittel.»
Ruiz sieht zwischen ihrer damaligen und heutigen Haltung keinen Widerspruch: Sie sei nie gegen die Überwachung von Versicherten und die Einführung einer gesetzlichen Grundlage gewesen, sagt sie. Vielmehr habe sie die Überwachung durch Privatdetektive bekämpft und die Tatsache, dass ein Teil der Observierung ohne gerichtliche Genehmigung durchgeführt werden könne. Sie betont: «In der Waadt gibt es einen klaren Rechtsrahmen. Ein Richter muss die Überwachung mit GPS-Trackern genehmigen.»
«Problematisch»
Allerdings verlangt auch das Bundesgesetz für den Einsatz von GPS-Trackern eine richterliche Genehmigung. Im Fall, dass ein Sozialhilfebetrug vorliegt, wird der Observierte im Nachhinein über die Massnahme informiert.
SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi findet es «problematisch», dass eine SP-Regierungsrätin in ihrem Kanton GPS-Tracker zur Missbrauchsbekämpfung einsetzt. GPS-Tracker habe die SP beim Observationsgesetz grundsätzlich abgelehnt, unabhängig von der Frage der gerichtlichen Überprüfung. Gysi hinterfragt auch den Nutzen einer solchen Massnahme. Denn Sozialhilfeempfängern sei es nur in Ausnahmefällen überhaupt erlaubt, ein Auto zu besitzen.
Auch Christoph Eymann, Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos), sieht das Vorgehen der Waadt kritisch. «Mit Ausnahme der Waadt gibt es keinen Kanton, der mögliche Sozialhilfebetrüger mit GPS-Trackern überwachen darf», sagt Eymann. Er sitzt als Mitglied der Basler Liberaldemokraten im Nationalrat und ist dort Mitglied der FDP-Fraktion. Er halte die Massnahme generell für «nicht wichtig und ein kaum taugliches Mittel», begrüsse aber, dass sie von einem Richter angeordnet werden müsse. «Sozialhilfebezüger haben zudem nur in absoluten Ausnahmefällen ein Auto, da ihr Vermögen 4000 Franken nicht übersteigen darf und sie vom Staat lediglich 997 Franken für den Grundbedarf bekommen», betont Eymann. Für die Missbrauchsbekämpfung sei die direkte Begegnung zwischen Sozialhilfeempfängern mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Sozialämtern entscheidender.
Generös helfen, hart bestrafen
Ruiz weist die Kritik zurück. Sie verweist auf eine «ehrgeizige Integrationspolitik, die sich auf die Ausbildung stützt und die es der Waadt ermöglicht hat, den Sozialhilfesatz zu senken.» Die Integrationsbemühungen gingen beim Vorliegen eines Betrugsverdachts «Hand in Hand mit einem Kontroll- und Ermittlungssystem», so Ruiz.
In den letzten fünf Jahren hat die Waadt in durchschnittlich 506 Verdachtsfällen Überwachungen angeordnet. Dabei habe sich herausgestellt, dass pro Jahr im Durchschnitt 11 Millionen Franken Sozialhilfegelder zu Unrecht ausbezahlt worden seien, sagt Ruiz. In den Ausführungen der Regierung zur Gesetzesrevision ist jedoch lediglich von4,2 Millionen Franken pro Jahr die Rede. Auf Nachfrage präzisiert die SP-Regierungsrätin, die genannten 4,2 Millionen Franken könne der Staat aufgrund der Ermittlungen zurückbehalten. Die restlichen sieben Millionen Franken blieben wegen administrativer Kontrollen beim Staat, aufgrund widersprüchlicher oder oder falscher Angaben der Sozialhilfebezüger.
Der Waadtländer Nationalrat und SP-Fraktionschef Roger Nordmann verweist darauf, dass der Einsatz von GPS-Trackern in der Waadt auch bei Linken kaum auf Kritik gestossen sei. Er begründet dies mit Mentalitätsunterschieden zwischen der Deutsch- und der Westschweiz. In der Romandie herrsche bei Linken die Meinung vor, dass man sehr streng bei der Bekämpfung von Missbräuchen sein müsse, dafür aber den Anspruchsberechtigten nicht die Leistungen kürze.
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