Später Flop von Roschacher und Co.
Am Anfang stand der Verdacht einer kriminellen Organisation. Mehr als acht Jahre nach der Grossrazzia im Hells-Angels-Hauptquartier liegen jetzt nur ein paar Verurteilungen mit bedingten Gefängnisstrafen vor.
Am Abend des 28. April 2004 stürmten schwer bewaffnete Polizisten das damalige Hauptquartier der Hells Angels an der Zürcher Langstrasse sowie Wohnungen von Mitgliedern des Motorradclubs. Die Polizei nahm mehrere Rocker fest, und sie beschlagnahmte Drogen, Waffen und Harley-Davidson-Maschinen. An der Grossrazzia, die auch in anderen Kantonen zu Hausdurchsuchungen führte, beteiligten sich über 300 Polizeibeamte.
Den medienwirksamen Polizeischlag gegen die Hells Angels hatte die Bundesanwaltschaft (BA) unter der Führung von Valentin Roschacher veranlasst. Die BA verdächtigte führende Mitglieder der Hells Angels der Beteiligung an einer kriminellen Organisation – wegen der Nähe zum Rotlichtmilieu erschien der Verdacht durchaus nachvollziehbar. «Das mit der kriminellen Organisation taucht alle paar Jahre wieder auf – und es hat sich immer als Flop erwiesen», sagte Valentin Landmann, Anwalt der Hells Angels, vor über acht Jahren. Und Landmann, der im jüngsten Prozess in Bellinzona den früheren Chef-Hells-Angels Serge B. verteidigte, sollte Recht behalten.
8000 Stunden an Aufzeichnungen, vier Untersuchungsrichter
Zunächst werteten die Ermittler über 8000 Stunden an Aufzeichnungen aus, die sie aus der monatelangen Überwachung von 26 Telefonanschlüssen, drei E-Mail-Konten und einem Faxanschluss gewonnen hatten. Anschliessend eröffneten sie Voruntersuchungen gegen 17 Mitglieder des Motorradclubs. Nicht weniger als vier Untersuchungsrichter befassten sich mit den Hells Angels – zuletzt Ernst Roduner, der nach einer inszenierten Drohfax-Affäre im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den Bankier Oskar Holenweger gehen musste.
Schliesslich, vor rund zwei Jahren, musste die Bundesanwaltschaft den Vorwurf der organisierten Kriminalität fallen lassen. Die Bundesanwaltschaft, mittlerweile unter der Führung von Erwin Beyeler, nahm in der Folge nur einzelne Mitglieder der Hells Angels ins Visier. Im millionenteuren Verfahren wurden aus 17 Beschuldigten noch fünf Angeklagte. Zu den Pannen in der Bundesanwaltschaft passt auch, dass der heute zu Ende gegangene Prozess gegen die Hells Angels wegen des Beweismittel-Chaos' bei der Anklage nicht vor einem Jahr stattfinden konnte.
Strafen unter den Anträgen der Bundesanwaltschaft
Den ersten Hells Angel hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona im Mai des letzten Jahres zu einer bedingten Haftstrafe von 13 Monaten wegen Drogendelikten verurteilt. Die vier restlichen Urteile sind heute ergangen – und die Strafen liegen deutlich unter den Anträgen der Bundesanwaltschaft. So verurteilte das Bundesstrafgericht den Hauptangeklagten Serge B. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren, er wurde wegen Marihuana-Transporten und -Geschäften, versuchter Erpressung sowie versuchter Freiheitsberaubung und Entführung schuldig gesprochen. Dagegen hatte die Bundesanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.
Auch die anderen Urteile – eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken wegen versuchter Entführung und Freiheitsberaubung sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten wegen der Mithilfe bei Marihuana-Transporten – liegen deutlich unter den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Diese musste in Bellinzona auch zur Kenntnis nehmen, dass das Gericht die Einstellung des Verfahrens zur Vorbereitung eines Raubüberfalls auf einen Geldtransporter angeordnet hat.
Ein sehr bescheidener Erfolg für die Bundesanwaltschaft
In einer ersten Stellungnahme zu den Urteilen von Bellinzona hat die Bundesanwaltschaft verlauten lassen, sie sei darüber befriedigt, dass sich das Gericht – entgegen der Kritik der Verteidigung – klar zugunsten der Verwertbarkeit der Überwachungsmassnahmen geäussert habe. Die Bundesanwaltschaft stützte ihre Anklage weitgehend auf umfangreiche Telefonabhörungen und Raumüberwachungen, die sie bei den Zürcher Hells Angels durchgeführt hatte.
Dennoch: Im aufwendigen und teuren Strafverfahren, das vom Verdacht der organisierten Kriminalität ausgegangen war, ist nicht viel übrig geblieben ausser ein paar Verurteilungen wegen Drogendelikten und versuchter Verbrechen. Die bedingten Gefängnisstrafen für drei Hells Angels und eine bedingte Geldstrafe für ein weiteres Mitglied des Motorradclubs sind ein sehr bescheidener Erfolg für die Bundesanwaltschaft. Wenn auch betont werden muss, dass in erster Linie die einstigen Bundesanwälte Roschacher und Beyeler den Flop im Fall Hells Angels zu verantworten haben.
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