Spitäler melden schwere Vorfälle nicht
Die Patientensicherheit hängt davon ab, dass Fehler bekannt werden.
Kommen in einem Spital Implantate, medizinische Geräte oder Instrumente zum Einsatz, dann hängt die Gesundheit der Patienten davon ab, dass nebst den Herstellern auch Ärzte und Spitäler Fehler melden. Sie arbeiten täglich mit den zum Teil hochsensiblen Geräten und Prothesen. Sie können warnen, wenn Probleme auftauchen. Nur so erfahren die Behörden, wenn ein gefährliches Medizinprodukt auf dem Markt ist.
Doch Inspektionsberichte der Schweizer Heilmittelbehörde Swissmedic, die das Recherchedesk dank dem Öffentlichkeitsgesetz erhalten hat, zeigen, dass Spitäler dieser Verantwortung oft nicht nachkommen. Gegen das Kantonsspital Aarau, das Zürcher Universitäts-Kinderspital und die Privatklinik Hirslanden in Zürich hat Swissmedic deshalb in diesem Jahr Massnahmen verfügt. Die Inspektionen fanden 2016 statt. In den Berichten halten die Kontrolleure gravierende Unterlassungen fest. So hat die Klinik Hirslanden in den Jahren 2012 bis 2016 ein einziges schwerwiegendes Vorkommnis mit einem Medizinprodukt gemeldet. Im selben Zeitraum meldeten Hersteller hingegen 40 Vorfälle, die das Hirslanden betreffen. Swissmedic schreibt deshalb von einem «systematischen Problem».
Swissmedic verschärft Bussen gegen Ärzte und Spitäler
Ein ähnliches Bild zeigt sich im Kantonsspital Aarau. Von 2013 bis 2016 meldeten Hersteller 95 Vorfälle mit Medizinprodukten, die sich dort zugetragen hatten. Das Spital selbst schickte aber nur in 14 Fällen eine Warnung an Swissmedic. Auch beim Kinderspital wurde nur ein Drittel der schwerwiegenden Vorfälle gemeldet. Swissmedic zeigt sich verärgert über diese Situation. Die Spitäler würden «systematisch schlechter» melden als die Hersteller. «Und unter den Spitälern melden die Privatkliniken am schlechtesten», sagt Bernhard Bichsel, Leiter der Abteilung Medizinprodukte bei der Heilmittelbehörde.
Das Recherchedesk hat bereits im Frühjahr bekannt gemacht, dass die Uni-Spitäler Zürich und Basel sowie das Kantonsspital St. Gallen von einem Hersteller Kanülen mit Rostspuren, OP-Instrumente mit Metallsplittern oder verbogene Nasensauger kauften. Die krassen Mängel meldeten sie Swissmedic allerdings nicht. Die Spitäler wurden deshalb gebüsst – mit jeweils 5000 Franken.
Bei den drei neuen Fällen verzichtet Swissmedic auf ein Strafverfahren. Die Spitäler müssen lediglich Verbesserungen vorzeigen und Gebühren bezahlen. Doch die Schonfrist ist vorbei. Die Meldepflicht sei jetzt hinlänglich bekannt, sagt Swissmedic. Deshalb gelten ab 1. Januar 2019 schärfere Strafen. Neu können Personen für eine fahrlässig begangene Meldepflichtverletzung mit 20'000 statt wie bisher mit 10'000 Franken bestraft werden. Wurde vorsätzlich nicht gemeldet, liegt die Höchststrafe bei 50'000 Franken. Auch die Busse für Spitäler wird von 5000 auf 20'000 Franken erhöht. Swissmedic will künftig statt des Unternehmens vermehrt verantwortliche Angestellte oder Ärzte belangen.
Catherine Boss
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