Weiterzug ans ObergerichtSpital Bülach akzeptiert Urteil zur bezahlten Umkleidezeit nicht
Eine Umkleidezeit von 15 Minuten müsse den Angestellten des Spitals bezahlt werden, sagt das Arbeitsgericht Bülach. Im Spital Bülach sieht man das anders. Und zieht den Fall weiter ans Obergericht.

Muss die Umkleidezeit bezahlt werden? Und wenn ja: seit wann? Mit dieser Frage befasst sich nun das Obergericht.
Foto: Balz Murer (Archiv)
Geht es um Zeit oder um Geld, ist Streit meistens programmiert. Am Spital Bülach geht es um beides. Die Frage dazu: Müssen Angestellte für die Umkleidezeit entschädigt werden? Ja, findet die Gewerkschaft VPOD, ja fand das Arbeitsgericht Bülach in seinem Urteil. Nein findet das Spital Bülach und zieht den Fall weiter. Deshalb ist die nächste Instanz, die sich mit dieser Frage beschäftigen muss, das Zürcher Obergericht.