Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz bestätigt
Eine Vorlage, zwei Gegenvorschläge und zwei Stichfragen: Die komplizierteste Vorlage des Abstimmungssonntags verlief erwartungsgemäss.
Das Zürcher Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz bleibt unverändert in Kraft. Die Stimmberechtigten haben am Sonntag sowohl einen Zukunfts- und Stützungsfonds als auch Schutzbestimmungen für das Spitalpersonal abgelehnt. Das Gesetz wurde mit einem Ja-Anteil von 66,71 Prozent deutlich angenommen.
Der Gegenvorschlag der Gewerkschaft Vpod scheiterte relativ knapp mit 49 Prozent Ja-Stimmen. Ebenfalls knapp war der Ausgang beim Zukunfts- und Stützungsfonds. Die Gesetzesvariante wurde mit einem Nein-Anteil von 52,08 Prozent abgelehnt.
Gesundheitsdirektor ist zufrieden
Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) zeigte sich vor den Medien «hoch erfreut» über den Abstimmungsausgang. Der Entscheid der Stimmberechtigten sei «richtig, wichtig und klar». Heiniger hatte auch allen Grund zur Zufriedenheit: Wäre das Gesetz gescheitert, wäre der Kantonshaushalt mit jährlich rund 300 Millionen Franken belastet worden.
Heiniger räumte ein, dass mit dem Gesetz, einem Gegenvorschlag und einer Variante den Stimmberechtigten eine komplexe Aufgabe gestellt worden sei. Die Leute hätten aber offenbar begriffen, worum es gegangen sei.
«Zum Spitalpersonal Sorge tragen»
Der Zukunfts- und Stützungsfonds habe einen Achtungserfolg erzielt, sagte Heiniger. Die 49 Prozent Ja-Stimmen zu den Schutzbestimmungen sei ein klarer Fingerzeig, dass zum Spitalpersonal Sorge getragen werden müsse.
Mit dem SPFG übernimmt der Kanton die Kosten der Akutspitäler, während die Gemeinden für die Langzeitpflege aufkommen. Seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung werden die Leistungen der Listenspitäler mittels Fallkostenpauschalen finanziert.
Die Finanzierung teilen sich aufgrund eines Verteilschlüssels der Kanton Zürich und die Krankenversicherungen. Das Gesetz sieht vor, dass der Kanton nach einer Übergangsphase mindestens 55 Prozent und die Krankenkassen maximal 45 Prozent der Kosten tragen.
Um was geht es eigentlich?
Insgesamt mussten die Zürcher Stimmbürger zu dieser Vorlage auf dem Stimmzettel fünf Felder ausfüllen. Zusätzlich zu der eigentlichen Vorlage gibt es eine regierungsrätliche Variante sowie einen Gegenvorschlag und zwei Stichfragen. Redaktion Tamedia wird Sie informieren, sobald die endgültigen Ergebnisse vorliegen.
Das Spitalgesetz legt fest, welche Kliniken auf die Spitalliste kommen und wie viele öffentliche Gelder ihnen somit zustehen. Das neue Krankenversicherungsgesetz weist die Kosten für öffentliche Ausgaben im Spitalbereich dem Kanton zu. Die Gemeinden müssen sich künftig nicht mehr finanziell an den Spitälern beteiligen. Für die Pflegekosten von Heimen und Spitex müssen die Gemeinden hingegen kostendeckend aufkommen. Neu werden die Leistungen der Spitäler über eine Fallkostenpauschale abgedeckt.
Weil der Bund das geänderte Krankenversicherungsgesetz bereits umsetzte, mussten die Kantone schnell nachziehen. In Zürich gilt das neue Spitalgesetz bereits seit Anfang 2012. Die Stimmbürger stimmen folglich darüber ab, ob sie die Änderung gutheissen. Wenn die Mehrheit der Zürcher ein Nein in die Urne legt, verliert das Gesetz seine Gültigkeit.
Zweite Variante und Gegenvorschlag
Die zweite Variante wurde vom Regierungsrat vorgeschlagen. Sie unterscheidet sich lediglich dahingehend von der ersten Vorlage, als dass zusätzlich sogenannte Zukunfts- und Stützungsfonds eingerichtet würden. Diese sollen von den Kliniken finanziert werden und denjenigen Spitälern zugute kommen, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden.
Das konstruktive Referendum, der dritte Gegenvorschlag stammt von der Gewerkschaft des Personals öffentlicher Dienste, Vpod und der SP. Der Gegenvorschlag 2.C verlangt, die Qualität der Arbeitsbedingungen von Ärzten und Pflegepersonal zu sichern. Dazu sollen Mindeststandards der Arbeitsbedingungen gesetzlich festgehalten werden.
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