Spitzel-Affäre: Welche Tücken eine Strafverfolgung hat
Fotografierte Teilnehmer am Uni-Seminar, was tun? «Strafverfahren», fordern Parlamentarier. Ein solcher Schuss könnte allerdings nach hinten losgehen.

Wegen verbotenen Nachrichtendiensts kommt es in der Schweiz höchst selten zu einer Verurteilung. Fälle von politischer Spionage werden in aller Regel auf diplomatischem Wege bereinigt, ohne Strafverfahren und oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Im Fall der Bespitzelung von Türken in der Schweiz fordern Parlamentarier aber eine Aufarbeitung durch die Justiz. «Wenn sich der Verdacht erhärtet, muss unbedingt ein Strafverfahren eingeleitet werden», sagt FDP-Ständerat Josef Dittli (UR).
Für ein Strafverfahren bestehen zwei Hürden. Erstens handelt es sich bei den mutmasslichen Tätern oft um akkreditierte Diplomaten, die Immunität geniessen. Zweitens kann die Einleitung eines Strafverfahrens diplomatische Verwerfungen nach sich ziehen. Der Bundesrat muss die Bundesanwaltshaft deshalb zur Verfolgung politischer Delikte ermächtigen.
Video – Angst vor Spitzeln im Hörsaal?
Sollte ein Strafverfahren möglich sein, erwartet SP-Ständerat-Mitglied Claude Janiak (BL), dass die Bundesbehörden ein Strafverfahren einleiten. Janiak ist als Mitglied der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) einer der wenigen Parlamentarier, denen die Behörden auch im Bereich von Staatsschutz und Nachrichtendienst Rechenschaft ablegen müssen. Die GPDel trifft sich «demnächst» mit Vertretern der Verantwortlichen Stellen, wie Präsident Alex Kuprecht (SVP, SZ) bestätigt. Dazu zwingen, ein Verfahren einzuleiten, kann aber auch die GPDel die Bundesanwaltschaft nicht.
Grüne und SVP einig
Bei der Frage der Eröffnung eines Strafverfahrens treffen sich auch SVP und Die Grünen. Beiden ist eine diplomatische Intervention zur Bereinigung der Situation zuwenig. Der Grüne Zürcher Nationalrat Balthasar Glättli begrüsst zwar, dass der Bundesrat dem geplanten Auftritt des türkischen Aussenministers in Zürich mit Diplomatie begegnete. Doch im Bereich von Überwachung und Spionage müsse der Bundesrat eine «klare Haltung» einnehmen. Glättli forderte deshalb bereits letzte Woche ein Strafverfahren, während sich die SVP für ein Verbot des geplanten Auftritts des türkischen Aussenministers stark machte. SVP-Generalsekretär Gabriel Lüchinger sagt, es sei «sonnenklar», dass verbotener Nachrichtendienst in der Schweiz verfolgt werden müsse.
Wie oft der Bundesrat eine Ermächtigung der Bundesanwaltschaft zu Ermittlungen wegen politischer Delikte abgelehnt hat, ist ungewiss. Bundesrat Ueli Maurer sagte 2013, ihm sei nicht bekannt, dass der Bundesrat je einen Begehren abgelehnt hätte. Klar ist aber, dass die Bundesanwaltschaft im Nachgang zur Snowden-Affäre zwei bereits eingeleitete Verfahren einstellte.
Die Bundesanwaltschaft beantwortet derzeit keine Fragen zu den Bespitzelungen. So ist auch unklar, ob ihr Strafanzeigen vorliegen. Parlamentarier gehen davon aus, dass derzeit Vorverfahren läuft. Dazu würde passen, dass Pascale Baeriswyl, Staatssekretärin des Aussendepartements (EDA) in der «Samstagsrundschau» des Schweizer Radios SRF auf eine entsprechende Frage hin antworte: «Vielleicht ist sie ja eingeschaltet?».
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