Was die Versicherung sagt
In ihrer knapp ausgefallenen Stellungnahme zu den Versicherungsfällen von Dylan Weber weist Generali jede Schuld von sich. Zum Vorwurf, man habe ihm nahegelegt, den laufenden Vertrag mit dem HC Thurgau per Ende 2015 zu kündigen, schreibt sie: «Dies trifft nicht zu. Ob die Sporttägigkeit auf bisherigem Level noch ausgeübt werden kann/soll, wurden von den behandelnden Fachärzten und Spormedizinern mit dem Patienten besprochen». Die Versicherung hält zudem fest, dass Weber keinen Anspruch auf maximal 730 Taggelder hatte, obwohl dies in seinem NLB-Vertrag so stand. Er sei gemäss Bundesgesetz über die obligatorische Unfallversicherung versichert gewesen, und darin «wird die Dauer der Taggeldleistungen nicht mit einer bestimmten Anzahl von Tagen festgelegt». Diese Taggelder hatte Generali Ende 2015 auch eingestellt.
«Das Ereignis, das zur Operation an Hand/Arm geführt hat, war nicht bei Generali versichert», schreibt die Versicherung weiter. Und bei den Leistungen für Webers Zahnschaden verweist sie auf Fachärzte, denn die hätten das «Vorgehen mit zwei unterschiedlichen Versorgungen» bestimmt, und «Generali kommt sowohl für die provisorische als auch für die definitive Versorgung auf». Allerdings wird Weber erst im Alter von 25 eine definitive Prothese bezahlt. Bis dann hat er sich mit billigen Plastik-Notlösungen zu behelfen, die er nur in der Öffentlichkeit verwendet, zum Essen entfernen und alle paar Wochen ersetzen und selber finanzieren muss.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch