Spuren des Jetlärms
Der Lärm der Kampfjets ist in Dübendorf Geschichte, nicht aber die entsprechenden Schutznormen. Sie verhindern verdichtetes Bauen um den Flugplatz. Das will die Glattalstadt ändern.

Um den Ausbau der Glattalbahn sicherzustellen, hat die Zürcher Baudirektion zwischen dem Dübendorfer Bahnhof und dem Flugplatzareal eine Planungszone festgesetzt. In den nächsten Monaten soll geklärt werden, welche städtebaulichen Entwicklungen im Gebiet möglich sind.
Die Festsetzung der Planungszone geht auf einen Antrag des Dübendorfer Stadtrates zurück, wie dieser am Freitag mitteilte. Grund dafür waren verschiedene offene Fragen hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung im Gebiet Wangenstrasse zwischen der Alpen- und Dietlikonstrasse, dem Militärflugplatzareal und der Überlandstrasse.
Diese Fragen seien bereits im Rahmen der Testplanung «Raumentwicklung Flugplatzareal Dübendorf» thematisiert worden. Sie zeigte auf, dass in den Quartieren im Umfeld der Wangenstrasse aufgrund der geringen Ausnützung «grosse Nachverdichtungspotenziale» bestehen.
Grundeigentümer warten ab
Diese Potenziale seien bisher nicht ausgeschöpft worden, da viele Grundeigentümer und Investoren eine abwartende Haltung einnehmen. Ein Grund dafür sind die Fluglärmkurven, die auf den Ende 2005 eingestellten Kampfjetbetrieb ausgerichtet waren und bis heute gültig sind. Zudem ist zwischen der Überlandstrasse und dem Flugplatzareal ein Quartierplan aus dem Jahr 1952 in Kraft. Dieser sei in mancher Hinsicht «völlig überholt».
Laut Stadtrat ist für die Sicherung des Trassees der erweiterten Glattalbahn ein «rasches und koordiniertes Handeln der verschiedenen Akteure» nötig. Falsche Entwicklungen im Gebiet müssten verhindert werden, sagte Stadtpräsident Lothar Ziörjen auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Höchstens für fünf Jahre
«Als nächstes will der Stadtrat deshalb zusammen mit Fachleuten und Eigentümern mögliche Entwicklungen erörtern», sagte Ziörjen. Ob es zu einer Testplanung oder einem vergleichbaren Vorgehen kommt, soll in den kommenden Monaten entschieden werden. Die Ergebnisse einer solchen Testplanung könnten dann die Grundlage für die konkreten Folgeplanungen und Projekte bilden.
Die festgesetzte Planungszone ist auf drei Jahre festgelegt und kann auf höchstens fünf Jahre Jahre verlängert werden. Danach muss sie aufgehoben werden. Wie Ziörjen erklärte, ist dies vom Gesetz zwingend vorgeschrieben.
SDA/pia
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