SRF zieht wegen Maudet vor das Bundesgericht
Die Beschwerdeinstanz hat eine «Rundschau»-Recherche über den Genfer Staatsrat Pierre Maudet gerügt. Das Fernsehen wehrt sich.

Der Rüffel klang zwar unmissverständlich, die Meinungen waren aber geteilt. Mit fünf zu drei Stimmen schützte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eine Beschwerde des Genfer Regierungsrats Pierre Maudet. Der 41-Jährige warf der Redaktion des «Rundschau»-Magazins vor, in einer im Oktober 2018 ausgestrahlten Recherche über die Hintergründe seiner Reise nach Abu Dhabi das Prinzip der Unschuldsvermutung verletzt zu haben. Auch sei er nicht mit allen gegen ihn erhobenen Vorwürfen konfrontiert worden. Die UBI gab dem Genfer in einem am 7. Juni publizierten Urteil recht. Darin kritisiert sie die im Beitrag aufbereiteten Informationen als «einseitig, tendenziös und unvollständig» und wirft den Journalisten «die Missachtung von zentralen journalistischen Sorgfaltspflichten» vor.
Das Fernsehen akzeptiert das Urteil nicht. Es sieht darin eine Einschränkung der Medienfreiheit und findet, eine kritische Recherche über Maudet sei angebracht gewesen, damit müsse ein Regierungsrat umgehen können. «SRF hat den Entscheid der UBI analysiert und entschieden, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen», sagt Sprecher Stefan Wyss. Aufgrund des laufenden Verfahrens will SRF das Vorgehen aber nicht kommentieren.
Maudet und das Gold
Bei der Recherche handelte es sich um den Beitrag mit dem Titel «Fall Maudet: Die Spur des Goldes».Er wurde am 3. Oktober 2018 ausgestrahlt. Die Umstände waren besonders.
Am 30. August 2018 enthüllte die Genfer Staatsanwaltschaft, dass Pierre Maudet, seine Familie, sein Stabschef und ein Freund im November 2015 auf Einladung des Königshauses der Vereinigten Arabischen Emirate nach Abu Dhabi gereist waren. Die Royals zahlten alles: Flüge in der Businessklasse, Übernachtungen in einem Luxushotel und den Besuch des Formel-1-Grand-Prix. Zuvor hatte Maudet wochenlang beteuert, ein libanesischer Geschäftsmann habe den Trip bezahlt. Die Justiz eröffnete ein Strafverfahren wegen Vorteilsannahme gegen Maudet.
«Warum hatte die Herrscherfamilie Pierre Maudet nach Abu Dhabi eingeladen?», fragten sich nebst den Staatsanwälten auch Journalisten. Die «Rundschau»-Redaktion begab sich auf Spurensuche und fand eine mögliche Erklärung in den emiratischen Goldexporten in die Schweiz.
Die Führung des Wüstenstaats war immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, bei der Goldförderung Menschenrechte zu verletzen. Bekannt war auch: Zum Zeitpunkt von Maudets Reise bewarb sich die auf dem Genfer Flughafen unter emiratischer Kontrolle befindliche Bodenabfertigungsgesellschaft Dnata um eine Verlängerung ihrer Konzession. Die «Rundschau» warf die These auf, den Machthabern gehe es darum, dank Dnata schmutziges Gold ohne bürokratische Hürden in die Schweiz einzuführen.
Nur Kritiker befragt
Maudets Anwalt monierte, die Reportage habe den Eindruck vermittelt, Maudet «sei möglicher, wenn nicht gar wahrscheinlicher Komplize von gewaschenem Gold problematischer Herkunft». Auch seien im Beitrag «zwei Politiker und ein Gewerkschafter zu Wort gekommen, die Maudet schon seit längerem kritisch gegenüberstehen». Zudem habe die «Rundschau» Maudet nicht mit allen Vorwürfen konfrontiert.
SRF hielt dagegen, man habe Maudet kontaktiert, dieser habe eine Stellungnahme aber abgelehnt. Auch habe man nie behauptet, dass Maudet wegen des Goldhandels in die Konzessionsvergabe an Dnata eingegriffen habe, um den Emirati die Kontrolle über den Goldhandel am Genfer Flughafen zu ermöglichen. Auf die Unschuldsvermutung im Strafverfahren wegen Vorteilsannahme habe man im Übrigen in der Anmoderation hingewiesen. Nun muss das Bundesgericht im Konflikt zwischen Maudet und dem Fernsehen SRF einen Entscheid fällen.
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