Staatsanwaltschaft fordert 14 Monate für «Schläger von Schüpfen»
Igor F. – der «Schläger von Schüpfen» – soll wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten eine Haftstrafe von 14 Monaten absitzen. Die Staatsanwältin stützt ihren Schuldspruch auf Zeugenaussagen.

Am Prozess gegen den angeblichen «Schläger von Schüpfen» Igor F. hat die Staatsanwältin am Mittwoch einen Schuldspruch unter anderem wegen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten verlangt. Der junge Mann sei zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten zu verurteilen.
Die Staatsanwältin beantragte dem Einzelgericht zudem, die Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben. Bis er sie antrete, sei der junge Mann in Sicherheitshaft zu belassen.
Körperverletzung mit einfachem Gegenstand
Zu verurteilen sei der Angeklagte ausser wegen einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und Tätlichkeiten auch wegen Sachbeschädigung und falscher Anschuldigung.
Zur Begründung sagte die Staatsanwältin, das Opfer und zwei Zeugen hätten ausgesagt, es sei Igor F. gewesen, der im letzten Sommer in einem Gasthof in Schüpfen mit einem schweren Aschenbecher auf den Wirt eingeschlagen habe. Um diesen Vorfall geht es am Prozess im Biel im Wesentlichen.
«Angemessene Geldstrafe» als Sanktion
Die Verteidigerin verlangte einen Schuldspruch nur wegen Tätlichkeiten und Sachbeschädigungen. Als Sanktion beantragte sie eine «angemessene Geldstrafe». Auf eine stationäre Massnahme sei zu verzichten und der junge Mann sei sofort aus der Sicherheitshaft zu entlassen.
Sie begründete ihren Antrag mit der Aussage, es lägen widersprüchliche Aussagen zum Vorfall im Schüpfener Gasthof vor. Der Wirt neige zu Übertreibung und Theatralik. Niemand habe den Vorfall genau so geschildert, wie der Wirt dies getan habe.
SDA/mrs/met
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