Staatsschutz soll weiter unbescholtene Bürger erfassen
Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zum Bericht der (GPDel) vorgelegt. Sie wird die Kritiker der Staatsschutz-Datenbank kaum zufriedenstellen.

Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hatte vom Bundesrat eine klare gesetzliche Definition der so genannten Drittpersonen gefordert. Damit soll verhindert werden, dass Daten von Personen gesammelt werden, die nicht staatsschutzrelevant sind. Der Bundesrat lehnt dies ab: Der Begriff der Drittperson sei bereits geregelt, schreibt er. Als Drittpersonen gelten Personen oder Organisationen, die über den Bezug zu anderen staatsschutzrelevant seien.
In die Staatsschutz-Datenbank dürften zwar nur staatsschutzrelevante Daten Eingang finden, hält der Bundesrat fest – doch dies bedeute nicht, dass jede in der Datenbank erwähnte Person als eine Gefährdung der Sicherheit eingestuft werde. Auch «unbescholtene Bürger» könnten rechtmässig in die Datenbank gelangen. Unter Umständen sei diesen nicht bewusst, dass sie problematische Kontakte pflegten. Würden sie definitiv als unbedenklich eingestuft, seien die Daten zu löschen.
Hinweis auf die «momentanen politischen Bedingungen»
Der Bundesrat stützt sich bei diesen Überlegungen auf ein Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz. Demnach hat die Staatsschutz-Datenbank zwar «eher» den Charakter eines Verdachtsregisters. Dies bedeutet nach Ansicht des Bundesamtes aber nicht, dass ausschliesslich Verdächtige in die Datenbank aufgenommen werden dürfen.
Der Bundesrat hält fest, der für die Datenerhebung entscheidende Begriff der Staatsschutzrelevanz lasse sich nicht «mathematisch-exakt» ermitteln. Was als staatsschutzrelevant betrachtet werde, hänge auch von den «momentanen politischen Bedingungen», den herrschenden gesellschaftlichen Vorstellungen und Erwartungen und der konkreten Sicherheits- und Bedrohungslage ab.
SDA
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