Stadt Bern kündigt 237 Mietern
Mehr als die Hälfte der Mieter, die in subventionierten Berner Wohnungen leben, erfüllen die Kriterien nicht. Die Stadt zieht nun die Konsequenzen.

53 Prozent der Mieter in subventionierten Wohnungen der Stadt Bern sollten eigentlich gar nicht dort wohnen, wenn man die Kriterien für die Vergabe buchstabengetreu anwenden würde. Dies geht aus dem Überprüfungsbericht hervor, welcher der «Schweiz am Sonntag» zugespielt wurde und den die Zeitung im Internet publizierte. Von den überprüften 560 Verträgen seien insgesamt 298 Mietparteien nicht anspruchsberechtigt, heisst es im internen Bericht des Fonds für die Boden- und Wohnbaupolitik, der vom 20. Februar datiert ist.
In den meisten Fällen verfügen die Mieter über ein zu hohes Einkommen und/oder ein zu hohes Vermögen. In über 100 Fällen werden allein die beiden finanziellen Kriterien nicht erfüllt. In 35 Fällen ist die Belegung zu tief, die Wohnung also zu gross für die Anzahl Bewohner. Bei Härtefällen, etwa Witwen oder Witwern, will die Stadt Hand zu Lösungen bieten.
25 nicht in Bern angemeldet
«Sehr stossend» sind laut dem Bericht die 25 Fälle von Personen, «die von subventionierten Wohnungen profitieren, ohne in Bern gemeldet zu sein». Ihnen drohen neben der bereits ausgesprochenen Kündigung rechtliche Schritte.
Die Stadt Bern hat 2011 ein neues Vermietungsmodell eingeführt, mit dem günstige Wohnungen nur noch an tatsächlich bedürftige Personen vermietet werden sollen. Seither gehören auch die Vermögensverhältnisse zu den Vermietungskriterien.
Bereits damals wurde für 2013 eine Überprüfung angekündigt, deren Resultate nun vorliegen. Die Stadt Bern wollte den Bericht in einer Woche veröffentlichen, lädt aber aufgrund der Indiskretion für morgen Montag zu einer Medienkonferenz. Der zuständige Gemeinderat Alexandre Schmidt (FDP) wollte am Sonntag keine Stellung nehmen.
Vertrauen ins System «massiv untergraben»
Die Tatsache, dass über die Hälfte der subventionierten Fonds-Wohnungen zum heutigen Zeitpunkt von Mietern ohne entsprechende Berechtigung bewohnt würden, sei ein «miserables Ergebnis», heisst es im internen Bericht. Diese ungeordneten Verhältnisse würden das «Vertrauen ins System massiv untergraben».
Damit werde das sozialpolitische Ziel «klar verfehlt», und die Glaubwürdigkeit der Stadt erleide beträchtlichen Schaden. Zudem entstehe dem Fonds ein namhafter Mietzinsverlust, den der Bericht bei den 560 subventionierten Wohnungen auf insgesamt rund 1,35 Millionen Franken pro Jahr schätzt.
Dazu kommen die unberechtigten Mietzinsrabatte in der Höhe von rund 700'000 Franken. Seit der Einführung des Systems seien somit «Millionen von Franken zu Unrecht nicht als Mietzinse eingezahlt worden».
Punktuelle Verbesserungen oder Systemwechsel?
Aufgrund der «schwer enttäuschenden» Resultate seien Verbesserungen zwingend, heisst es im Bericht. Empfohlen wird, die heute geltenden Mietzinsrabatte auf maximal 300 Franken pro Monat zu begrenzen. Bisher waren in einzelnen Fällen Vergünstigungen von bis zu 1000 Franken gewährt worden. Auch sollen Sanktionsmöglichkeiten geprüft werden, wenn ein Mieter zum Beispiel bei einer Erbschaft die Meldepflicht unterlässt und dadurch unberechtigte Rabatte bezieht.
Auch soll ein Systemwechsel kein Tabu sein. Akut stelle sich etwa die Frage, ob die Stadt nicht von der Objekt- zur sogenannten Subjektfinanzierung wechseln solle. Statt dass Wohnungen verbilligt würden, erhielten Personen und Familien mit beschränktem Einkommen Mietzinszuschüsse.
Damit könnte viel flexibler auf Schwankungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Betroffenen reagiert werden. Einen Vorteil sieht der Fonds auch darin, dass solche Zuschüsse möglicherweise «lastenausgleichsberechtigt» wären, der Kanton also mitzahlen müsste.
SDA/rub
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