Stadt verliert teuren Kampf: Nach 175 Jahren wird Haus abgerissen
Sieben Jahre Rechtsstreit und Zehntausende Franken Verfahrenskosten sind umsonst: Ein altes Gebäude in Winterthur darf abgebrochen werden. Der Erhalt ist laut Gericht «unverhältnismässig».

Der Winterthurer Stadtrat bedauert den Entscheid, wie er in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Es dürfe nicht sein, dass durch mangelnden Unterhalt eines Gebäudes eine Unterschutzstellung durch die Stadt oder den Kanton umgangen werden könne. «Bauherrschaften, die ihre Liegenschaften verlottern lassen, dürfen dafür nicht noch belohnt werden», schreibt der Stadtrat.
Trotzdem verzichtet er auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Es müsste nämlich dargelegt werden, dass der Fachbericht, auf den sich das Verwaltungsgericht abstützt, willkürlich ist.
Das Gebäude Wildbachstrasse 24 aus dem Jahr 1837 sei ein wichtiger Zeuge für die Entwicklung des Gevierts Wildbachstrasse vom Gewerbe- zum Wohnquartier und damit als schutzwürdig zu qualifizieren, hielt das Verwaltungsgericht fest. In Anbetracht des schlechten baulichen Zustandes sei jedoch eine Restauration unverhältnismässig.
Mit den Sanierungsmassnahmen, die nötig wären, würden das Konstruktionskonzept und die Bausubstanz erheblich verändert. Der Wert des Gebäudes als Einzelobjekt würde laut Verwaltungsgericht durch die Sanierung nachhaltig zerstört.
Künftige Fälle verhindern
Die Stadt hatte im Rahmen der Unterschutzstellung einen Gutachter beigezogen, der fand, das Gebäude könne erhalten werden. Sie stellte deshalb den Antrag auf eine definitive Schutzmassnahme. Das Verwaltungsgericht lehne ihn ebenso ab wie den Eventualantrag, das äussere Erscheinungsbild der Liegenschaft sei zu erhalten.
Laut der «NZZ» hat der Kampf von Winterthur um den Erhalt der Liegenschaft sieben Jahre gedauert – und bis zu 100'000 Franken verschlungen. Damit habe die Stadt signalisieren wollen, dass Winterthur der Erhalt von alter Bausubstanz ein Anliegen sei.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts kann den Anliegen des Ortsbildschutzes mit einem sorgfältig gestalteten Neubau ausreichend Rechnung getragen werden. Der Stadtrat will nach der Niederlage im jahrelangen Rechtsstreit dafür sorgen, dass wenigstens in Zukunft der Verlust von Schutzobjekten aufgrund mangelnden Unterhalts verhindert werden kann. Er hat den Bauausschuss beauftragt, Massnahmen zu prüfen.
SDA/ep
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