Stadt Zürich regelt Kinder- und Erwachsenenschutz neu
Die Gemeindeordnung muss aufgrund des revidierten Vormundschaftsrechts des Bundes angepasst werden. Neu wird der Stadtrat die neun Mitglieder der Fachbehörde bestimmen.
In der Stadt Zürich gibt es bereits eine professionelle Vormundschaftsbehörde, die in weiten Teilen den Vorgaben an die zukünftige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) entspricht.
Bisher wählte der Gemeinderat nach Parteiproporz sieben Mitglieder für die Vormundschaftsbehörde, Vorsteher des Sozialdepartements war Präsident, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte.
Fachwissen erforderlich
Neu wird der Stadtrat die neun Mitglieder der Fachbehörde bestimmen. Der Sozialvorsteher wird nicht mehr Mitglied der Behörde sein. In der Behörde muss Fachwissen in den Bereichen Recht und soziale Arbeit sowie Pädagogik, Psychologie, Gesundheit oder Treuhandwesen vertreten sein.
Wegen dieser Änderungen muss die Gemeindeordnung angepasst sein, dies beantragt der Stadtrat beim Gemeinderat. Die Kesb muss gegenüber der heutigen Vormundschaftsbehörde zusätzlich Aufgaben übernehmen.
Mehr Personal und Raum
Deshalb braucht sie mehr Personal im Umfang von elf Vollzeitstellen, darunter zwei ordentliche Behördenmitglieder und drei Ersatzmitglieder, sowie mehr Raum. Der Stadtrat will deshalb in der Liegenschaft, wo sich die Vormundschaftsbehörde befindet, Teile eines weiteren Geschosses mieten.
Der Stadtrat bewilligte für den Ausbau 1,19 Millionen Franken – vorbehältlich der Zustimmung des Gemeinderats zur jährlichen Miete von rund 129'000 Franken. Die Zusatzräume sollen von Juli bis September ausgebaut werden.
SDA/tif
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