Lage als «kritisch» beurteiltStadt Zürich schränkt Feuer und Feuerwerk ein
Per sofort darf auf dem ganzen Stadtgebiet nur noch auf festen Vorrichtungen und unter Aufsicht grilliert werden. Auch für Feuerwerke gelten verschärfte Regeln.

Die seit Tagen andauernde Wärme und Trockenheit führt zu einer erhöhten Brandgefahr.
Der Kanton Zürich hat deshalb am 21. Juli 2022 ein Feuerverbot für das ganze Kantonsgebiet in Wäldern und in der Nähe davon angeordnet. Wie das Sicherheitsdepartement der Stadt heute in einer Mitteilung schreibt, beurteilt es die Lage als kritisch und schränkt darum den Umgang mit Feuer zusätzlich ein.
Stadtrat Andreas Hauri, stellvertretender Vorsteher des Sicherheitsdepartements, hat folgendes angeordnet: Feuerwerk darf am 1. August 2022 und in der Nacht auf den 2. August nur von befestigtem, nicht brennbarem Untergrund wie Kiesplätzen und geteerten Flächen aus abgebrannt werden. Zudem gilt per sofort ein generelles Feuerverbot.
Grillieren nur noch auf dem Grill
Erlaubt bleibt das Grillieren, sofern dies in festen Vorrichtungen (Grill, Feuerschale) und unter Aufsicht geschieht.
Das Verbot bleibt gemäss Departement «bis zu den nächsten ergiebigen Regentagen» bestehen.
lia
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