Simone Brander vor Bezirksgericht ZürichStadtratsanwärterin der SP wegen Velo-Demo verurteilt
Das Bezirksgericht Zürich verurteilt Simone Brander zu einer bedingten Geldstrafe. Sie hatte trotz Pandemie eine kleine Protestaktion mitorganisiert.

So viel vorweg: Der verhältnismässig grosse Medienauflauf am Donnerstag vor Bezirksgericht war nicht übertrieben. Was sich dem über halben Dutzend Medienschaffenden bot, war durchaus spektakulär.
Dies hat erstens mit der Ausgangslage zu tun. Simone Brander, 42, langjährige SP-Gemeinderätin mit intakten Chancen auf einen Stadtratssitz, sitzt auf der Anklagebank. Sie hatte sich im Mai 2020 trotz geltender Covid-Verordnung als Pressesprecherin der Umweltschutzorganisation «Umverkehr» an einer Guerilla-Aktion für Pop-up-Velowege beteiligt.

Zweitens waren sich Staatsanwalt und Verteidiger inhaltlich einig: Eigentlich reicht die gesetzliche Grundlage nicht für eine Verurteilung. Um diese Haltung abzusichern, musste ein Gerichtsentscheid her. Nur darum brachte der Staatsanwalt das Strafverfahren vor Gericht und stellte es nicht ein. Er betrachtet das Verfahren als einen Pilotfall.

