Städte müssen mit hohen Prämien Landgemeinden subventionieren
Der Ständerat zementiert die Prämienregionen, obwohl die Einteilung teilweise nicht den Kosten entspricht.

Die Unterschiede bei den Krankenkassenprämien innerhalb eines Kantons sind teilweise enorm. So zahlen Versicherte in den Städten Zürich oder Bern monatlich 50 bis 100 Franken mehr für die Grundversicherung als Einwohner von Landgemeinden. Auch in mittelgrossen Städten und Agglomerationsgemeinden sind die Prämien rund 15 Prozent tiefer als in den Kantonshauptstädten.
Gesundheitsminister Alain Berset wollte diese Unterschiede mit einer Umgestaltung der kantonalen Prämienregionen verringern. Denn die Einteilung der einzelnen Gemeinden in die teuerste, mittlere oder günstigste Region entspricht nicht immer den effektiven Gesundheitskosten. So profitieren Agglomerationsgemeinden von der hohen Spital- und Ärztedichte in den Städten, haben aber tiefere Prämien. Im Kanton Bern subventioniert die teuerste Region 1 (Stadtregion Bern) die eher ländlichen Regionen 2 und 3 mit 5 bis 6 Prämienprozenten, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgerechnet hat. Auch im Kanton Zürich findet eine solche Quersubventionierung statt, etwa von der Stadt Zürich (Region 1) in angrenzende Gemeinden (Region 2). So zahlen Einwohner der Goldküstengemeinden monatlich rund 50 Franken weniger Krankenkassenprämien, obwohl sie praktisch gleich hohe Gesundheitskosten verursachen wie die Stadtzürcher.
Widerstand der Kantone
Bersets Vorschläge zur Neugestaltung der Prämienregionen lösten in den Kantonen jedoch heftigen Widerstand aus. Denn manchen Gemeinden aus den Prämienregionen 2 und 3 hätte ein Prämienaufschlag von über 10 Prozent geblüht. Der Ständerat hat deshalb am Mittwoch Bersets Plänen einen Riegel geschoben. Er stimmte mit 24 zu 13 Stimmen einer Motion seiner Gesundheitskommission zu, die den Verbleib bei der heutigen Einteilung verlangt. Da auch im Nationalrat ein gleicher Vorstoss eingereicht wurde, wird Berset voraussichtlich beim Status quo bleiben müssen.
Jegliche Änderungen an den bisherigen Regionen würden zu schwer vermittelbaren Prämiensprüngen führen, begründete Kommissionssprecher Joachim Eder (FDP, ZG) den Entscheid. Für eine Neueinteilung müsste ein breiter Konsens vorhanden sein. Der Rat sei sich bewusst, dass heute die Prämien in den Regionen nicht immer den Kosten entsprächen.
Berset weist Vorwurf zurück
Berset warf dem Ständerat vor, dass er einen ungerechten Zustand legalisieren wolle. Denn der Bundesrat muss dem Parlament nun eine Änderung des Aufsichtsgesetzes unterbreiten, obwohl dieses erst seit 2016 in Kraft ist. Das Aufsichtsgesetz verlangt, dass die Prämienhöhe den effektiven Kosten entsprechen muss. Daraus leitete Berset die Neueinteilung ab und verteidigte das Projekt hartnäckig. Dies trug ihm im Ständerat den Vorwurf der Sturheit ein. Diesen wies Berset aber entschieden zurück.
Bersets erster Vorschlag sah vor, dass innerhalb eines kantonalen Bezirks alle Gemeinden in der gleichen Prämienregion sind. Dies hätte im Kanton Zürich in 102 Gemeinden zu Prämienaufschlägen geführt. Aber auch der zweite Vorschlag Bersets hätte zu grossen Verschiebungen geführt. Im Kanton Zürich wären die meisten Gemeinden der günstigsten Region 3 der Region 2 zugeteilt worden. Im Kanton Bern wäre nur noch der südliche Gürtel im Berner Oberland in der günstigsten Region 3 verblieben.
Auch Rabatte zementiert
Der Ständerat und voraussichtlich auch der Nationalrat zwingen Berset nicht nur zum Status quo bei den Prämienregionen, sondern auch zum Beibehalt der Rabatte. Die Prämien dürfen in der Region 2 also weiterhin 15 Prozent tiefer als in der Region 1 sein und in der Region 3 maximal 10 Prozent tiefer als in der Region 2.
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