Ständeräte stoppen die 67-Stunden-Woche
Bei den bürgerlichen Wirtschaftspolitikern ist der Elan für eine umfassende Liberalisierung der Arbeitszeiten geschwunden. Angesichts des grossen Widerstands setzen sie nun auf Sonderregelungen für einzelne Branchen.

Eigentlich sollte der Ständerat im März über die umfassende Liberalisierung des Arbeitsgesetzes entscheiden. Doch nun steht die Wirtschaftskommission (WAK), die das Reformprojekt in den letzten drei Jahren ausgearbeitet hat, auf die Bremse. Der Widerstand von Gewerkschaften, Arbeitsmedizinern, Berufsverbänden und Kirchen erscheint den bürgerlichen Promotoren der «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes» zu gross, als dass sie die Revision einfach durchziehen könnten.
Die WAK beschloss am Donnerstag, die Beratungen der Arbeitsgesetzrevision vorläufig zu sistieren. Die Reform hätte unter bestimmten Bedingungen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von maximal 67 Stunden ermöglicht und die Sonntagsarbeit freigegeben, wenn Arbeitnehmer einem Jahresarbeitszeitmodell unterstellt sind. Von einer solchen Flexibilisierung betroffen wären je nach Berechnung 15 bis 30 Prozent der Arbeitnehmer.
Den Ausschlag für die Sistierung gaben die Anhörungen in der Kommission vom Januar. Dort warnten nicht nur Arbeitsmediziner und Gewerkschaften vor den gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen der geplanten Liberalisierung. Mit dem Luzerner CVP-Regierungsrat Guido Graf trat auch ein bürgerlicher Kritiker auf, der vor einer weiteren Zunahme der stressbedingten Gesundheitskosten warnte. Schliesslich lehnt auch der Bundesrat die Reform ab.
Pragmatischer Weg
Da bei solch breitem Widerstand eine Referendumsabstimmung nur schwer zu gewinnen wäre, suchen die Wirtschaftspolitiker nun einen pragmatischeren Weg. «In den Hearings ist die Frage aufgeworfen worden, ob es wirklich eine Revision des Arbeitsgesetzes braucht», sagt WAK-Präsident Christian Levrat (SP). In den nächsten Wochen würden die Sozialpartner der interessierten Branchen die Möglichkeiten für Ausnahmen unter dem geltenden Arbeitsgesetz ausloten. Diese würden dann über eine Verordnung geregelt.
Bereits heute gibt es laut Levrat rund 40 solcher Sonderregelungen, die längere Wochenarbeitszeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit ermöglichen, etwa für das Gesundheitswesen, für den Strassenbau, bestimmte Lebensmittelverarbeiter, aber auch für Callcenter oder Informatiker.
Laut Levrat wird die Kommission in etwa zwei Monaten das Thema nochmals aufgreifen und dann entscheiden, ob die Arbeitsgesetzrevision definitiv begraben oder doch weitergeführt wird. Ob bei den Promotoren der Reform der Wille noch genug gross sei, eine umfassende Arbeitsgesetzrevision durchzuziehen, sei fraglich, sagt Levrat.
Treibende Kräfte der geplanten Liberalisierung sind Branchen wie jene der Wirtschaftsprüfer oder der Informatik- und Kommunikationstechnik. Erich Ettlin (CVP) gehört bei der Reform zu den federführenden Ständeräten und sitzt im Beirat des Expertenverbandes für Wirtschaftsprüfung (Expertsuisse). Tatsächlich habe sich in den Anhörungen gezeigt, dass die Bedenken gross seien und der Weg über Branchenlösungen geprüft werden müsse, sagt Ettlin. Endgültig abschreiben will er die Reform aber noch nicht. In den kommenden Wochen müsse sich nun zeigen, ob die nötige Flexibilisierung ohne Gesetzesänderung möglich sei.
Mit Sozialpartner einigen
Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband will die Reform nicht abschreiben. Indem die WAK nun Ausnahmeregelungen für einzelne Branchen prüfe, anerkenne die Kommission den Handlungsbedarf, sagt Daniella Lützelschwab. Offenbar wolle die Kommission aber den Kreis der betroffenen Arbeitnehmer eingrenzen. Allenfalls sei es für die an flexibleren Arbeitsmodellen interessierten Branchen zielführender, wenn sich die Sozialpartner auf Ausnahmeregelungen einigten. Für Ettlin bleibt auch mit Branchenregelungen das Grundproblem bestehen: Das geltende Gesetz entspreche nicht mehr den Anforderungen der modernen Arbeitswelt. Die Gewerkschaften, die mit dem Referendum gedroht hatten, sehen das völlig anders. Es sei bedauerlich, dass die WAK die Reform nicht bereits jetzt definitiv begraben habe, sagt Luca Cirigliano, Zentralsekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Dies müsse nun an der nächsten Sitzung erfolgen. Die Schweiz habe eines der arbeitgeberfreundlichsten Arbeitsgesetze. Branchen, die Ausnahmeregelungen benötigten, bekämen diese bereits heute.
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