Ständerat will Steuererleichterungen für Pistenfahrzeuge
Mehrere Millionen Franken sollen Bergbahnen künftig weniger ausgeben müssen, indem sie nur noch einen Teil der Treibstoffsteuer entrichten. Der Bundesrat versteht das Anliegen nicht.

Der für Pistenfahrzeuge verwendete Treibstoff soll teilweise von der Steuerpflicht befreit werden. Der Ständerat hat eine Motion von Isidor Baumann (CVP/UR) mit diesem Anliegen angenommen.
Baumann argumentierte, dass ein Teil der Mineralölsteuer und der Treibstoff-Zollzuschlag für die Kosten des Strassenverkehrs erhoben würden. Pistenfahrzeuge aber verkehrten nicht auf Strassen, sondern ausschliesslich in Ski- und Langlaufgebieten. Damit hätten sie keinen direkten Nutzen von der Mineralölsteuer.
Aus dem gleichen Grund profitieren land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge von Steuererleichterungen. «Wie der erste Sektor und der öffentliche Verkehr ist auch der Wintertourismus in der Schweiz auf gute Rahmenbedingungen angewiesen», sagte Baumann. Er rechnet mit Mindereinnahmen von mehreren Millionen Franken, ein «Rundungsbetrag», wie er sagte. Für eine Bergbahn aber könne die Einsparung von ein paar tausend Franken entscheidend sein.
Warnung vor Präjudiz
Anita Fetz (SP/BS) erinnerte daran, dass diese Steuereinnahmen auch für Alpenstrassen und zum Schutz vor Naturgefahren verwendet würden. «Also gerade Voraussetzungen, dass es überhaupt Gäste auf den Pisten gibt», sagte sie.
Fetz wie auch Felix Gutzwiller (FDP) warnten vor einem Präjudiz. Es gebe noch viele Fahrzeuge, die nicht auf öffentlichen Strassen verkehrten, etwa im Tunnelbau oder auf Flughäfen, sagte der Zürcher Ständerat.
Bei der Mineralölsteuer handle es sich um eine Steuer mit Teilzweckbindung und nicht um eine Strassennutzungsgebühr, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Deshalb sei es unerheblich, ob der Treibstoff im Strassenverkehr oder anderweitig verbraucht werde.
Warum landwirtschaftliche Fahrzeuge gegenüber Pistenfahrzeugen privilegiert werden, konnte Widmer-Schlumpf nicht begründen. Das sei auch nicht möglich, da die Steuererleichterungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge gegen den Willen des Bundesrats eingeführt worden seien, sagte sie.
Der Rat hiess die Motion mit 21 zu 17 Stimmen gut. Trotz Zweifeln am Ergebnis lehnte er es ab, die Abstimmung zu wiederholen.
SDA/mw
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