Ständerat will Vorbereitung zu Sex-Treffen mit Kindern nicht bestrafen
Der Ständerat ist gegen strengere Strafbestimmungen zum Schutz von Kindern. Auch Simonetta Sommaruga zweifelt an der Umsetzbarkeit einer entsprechenden Motion.

Allein das Vorbereiten einer sexuellen Handlung an einem Kind ist weiterhin nicht strafbar. Der Ständerat lehnte eine Motion aus dem Nationalrat mit 31 gegen 12 Stimmen ab, die Vorbereitungen wie die Organisation eines Treffens unter Strafe stellen wollte.
Die kleine Kammer folgte der Minderheit der Rechtskommission und dem Bundesrat. Diese beiden Seiten setzten sich durch mit der Meinung, dass nur konkrete Vorbereitungen für besonders schwere Straftaten unter Strafe gestellt werden sollten.
Nationalrat hat Motion angenommen
Die Mehrheit argumentierte vergeblich mit dem Schutz der Minderjährigen vor Sexualstraftaten. Stünden schon Vorbereitungshandlungen unter Strafe, könnten Delikte verhindert werden. Der Nationalrat hatte die von seiner Rechtskommission verfasste Motion mit 134 zu 25 Stimmen angenommen.
«Tragen Sie der Gesetzgebung Sorge und lehnen Sie die Motion ab», mahnte Claude Janiak (SP/BL) und argumentierte mit der Kohärenz. Technische und organisatorische Vorbereitungshandlungen seien dann strafbar, wenn es um besonders schwere Taten wie Mord, vorsätzliche Tötung, Geiselnahme, Raub oder Völkermord gehe.
In der Motion sei zudem lediglich die Rede von strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität, machte Janiak geltend. Schwerere Taten dagegen, darunter sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder Schändung, würden nicht erfasst.
Zweifel an Umsetzbarkeit
Justizministerin Simonetta Sommaruga zweifelte an der Umsetzbarkeit der Bestimmung. «Wollen Sie jemanden bestrafen, weil er sich für ein Treffen vorbereitet?» Treffe jemand ein Kind und sei ein Versuch einer Sexualstraftat klar ersichtlich, sei dies schon heute strafbar.
Ebenso will der Ständerat, dass die sexuelle Belästigung von unter 16-jährigen Kindern und Jugendlichen nur verfolgt werden soll, wenn das Opfer oder seine Eltern dies beantragen. Eine zweite Motion der nationalrätlichen Rechtskommission, solche Taten künftig von Amtes wegen zu verfolgen, lehnte er ebenfalls ab.
Auch hier hatte der Bundesrat Ablehnung beantragt. «Wenn es um den Schutz von Minderjährigen vor sexuellem Missbrauch geht, haben wir alle den Impuls, alles zu tun, was möglich ist», stellte Sommaruga fest. Sie verwies auf erfolgte Änderungen des Strafgesetzbuches für einen besseren Schutz von Minderjährigen vor sexuellem Missbrauch.
SDA/woz
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