Stalking: Bundesrat will neue Massnahmen
Von Prävention bis Fussfesseln – Opfer sollen künftig besser geschützt werden.

Mit SMS und Mails bombardieren, belästigen, auflauern — verfolgt jemand wiederholt und absichtlich eine andere Person, so spricht man von Stalking. Wie viele Personen in der Schweiz betroffen sind, kann derzeit nur geschätzt werden. Laut einem Bericht des Bundesrates erleben etwa 15 Prozent der Frauen und 4 Prozent der Männer in ihrem Leben Formen von Stalking. Dazu gehöre in unserer digitalisierten Gesellschaft zunehmend das Cyberstalking, wie die Berner Fachstelle Stalking-Beratung in einer Mitteilung schreibt. Die Fachstelle hat letztes Jahr 115 Anfragen zum Thema behandelt. 78 Prozent davon stammten von Frauen. Die meisten Anfragen betrafen Stalking durch frühere Lebenspartner (45 Prozent).
Die Situation soll sich nun bessern: Im Oktober verabschiedete der Bundesrat ein ganzes Paket zivil- und strafrechtlicher Massnahmen, um die Opfer von Stalking und häuslicher Gewalt künftig wirksamer zu schützen.
Elektronische Fussfesseln und Armbänder
Es handelt sich um Anpassungen von mehreren Gesetzesänderungen, die der Bundesrat bereits vor zwei Jahren in die Vernehmlassung geschickt hatte. Dort sind sie aber auf Vorbehalte gestossen. Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) hat die Vorschläge nun angepasst und erneut vorgelegt.
Die wichtigste Änderung ist eine Massnahme, die zum Schutz vor Stalking den Einsatz elektronischer Fuss- oder Armbänder ermöglichen will. Sobald ein Stalker ein Kontakt- oder Rayonverbot erhält, sollen seine Aufenthaltsdaten gesammelt und gespeichert werden. Dies für maximal ein halbes Jahr. Die Daten könnten genutzt werden, um allfällige Verstösse vor Gericht besser zu beweisen. Ursprünglich wollte Sommaruga die Stalker in Echtzeit überwachen lassen. Dies sei aber derzeit technisch und aufgrund mangelnder Ressourcen nicht möglich, argumentierte die kantonale Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD).
Verpflichtung zum Kurs
Neu sollen Opfer, die ein Gericht wegen Stalking anrufen, nichts mehr bezahlen müssen für die Gerichtsverhandlung. Stattdessen würden künftig die Beschuldigten zur Kasse gebeten werden.
Weiter soll ein Strafverfahren nicht mehr allein auf Wunsch des Opfers eingestellt werden können. Damit will man verhindern, dass Opfer, die von einem Täter unter Druck gesetzt werden, ihre Klage zurückziehen. Wenn es dabei um schwere Delikte geht wie einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten oder Drohung, sollen die Behörden entscheiden, ob ein Fall weitergeführt oder eingestellt wird. Bei einer solchen Sistierung sollen die Strafbehörden zudem die Möglichkeit haben, die Stalker in ein Lernprogramm zum Thema Gewalt zu schicken.
Ausserdem sollen Gerichte neu ihren gefällten Entscheid allen beteiligten Behörden und Stellen mitteilen. Damit könnten die Koordination und der Schutz der klagenden Person verbessert werden. Konkret wären Gerichte beispielsweise dazu angehalten, die Polizei über ein zivilrechtliches Kontakt- oder Rayonverbot zu informieren. Den Kantonen rät der Bundesrat ebenfalls, vermehrt zusammenzuspannen, um gefährliche Personen schneller zu erkennen.
Als Nächstes werden der Stände- und der Nationalrat, insbesondere ihre Rechtskommissionen, Sommarugas Entwurf diskutieren.
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