Steinbrück ist Honorarmillionär
Peer Steinbrück hat in drei Jahren für Vorträge bei Banken und Versicherungen rund 1,25 Millionen Euro kassiert. Der SPD-Kanzlerkandidat will sich morgen zu den Zahlen äussern.
Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ist nach seiner Amtszeit mit Fachvorträgen offenbar zum Honorarmillionär geworden. Wie die «Bild»-Zeitung berichtete, soll der SPD-Politiker in den Jahren 2009 bis 2012 für Vorträge unter anderem bei Banken und Versicherungen insgesamt rund 1,25 Millionen Euro an Honoraren bekommen haben. Zu diesem Ergebnis sei ein vom SPD-Kanzlerkandidaten beauftragter Wirtschaftsprüfer gekommen, schreibt das Blatt.
Steinbrück hatte angesichts der öffentlichen Debatte über seine Rednertätigkeiten Anfang Oktober angekündigt, seine Nebeneinkünfte detailliert offen zu legen. Zu den nun veröffentlichen Zahlen will sich der Kanzlerkandidat jedoch erst morgen äussern.
Steinbrück habe von 2009 bis 2012 insgesamt 89 bezahlte Vorträge gehalten und dafür Honorare zwischen 1000 und 25000 Euro erhalten, heisst es in dem Bericht. Durchschnittlich habe Steinbrück bei diesen Auftritten 14'065 Euro bekommen - bei einem Steuersatz von 48,5 Prozent entspreche dies einem Nettoverdienst von 7314 Euro pro Vortrag.
Zugleich hat Steinbrück laut «Bild» aber auch 237 Vorträge ohne Honorar gehalten, unter anderem an Schulen und vor gemeinnützigen Organisationen. Wiederholt habe Steinbrück die Gelder auch direkt an soziale Einrichtungen, etwa die Familienberatungsstelle «Pro Familia», auszahlen lassen. Auch mehr als 250 Veranstaltungen in seinem Wahlkreis Mettmann-Süd in NRW habe der SPD-Mann besucht.
Steinbrück will Einkünfte veröffentlichen
Steinbrück war kurz nach seiner inoffiziellen Vorstellung als SPD-Kanzlerkandidat Ende September wegen seiner bezahlten Vorträge in die Kritik geraten. Öffentlich nachzulesen war zu diesem Zeitpunkt, dass Steinbrück in der laufenden Legislaturperiode mehrere Dutzend Vorträge bei Banken, Versicherungen und anderen Unternehmen gehalten hatte, für die er jeweils mehr als 7000 Euro kassierte. Wie hoch die Honorare genau ausfielen, war aber nicht ersichtlich. Dies muss der SPD-Kanzlerkandidat nach dem Abgeordnetengesetz auch nicht öffentlich machen.
Steinbrück hatte auf die Kritik – vor allem aus den Reihen von CDU/CSU und FDP – mit der Ankündigung reagiert, er wolle eine Liste seiner Einkünfte, seiner Auftraggeber und Vertragspartner auf seiner Homepage öffentlich machen. Zu diesem Zweck beauftragte der SPD-Kanzlerkandidat nach eigenen Angaben eine Düsseldorfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um alle Unterlagen zu seinen Vorträgen noch einmal zu prüfen.
Die Debatten über Steinbrücks Nebeneinkünfte werden aller Voraussicht nach auch dauerhafte Auswirkungen für die Bundestagsabgeordneten haben: Die Rechtsstellungskommission des Bundestages hat in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, dass Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte künftig statt in drei in zehn Stufen veröffentlichen müssen: von 1.000 bis 3.500 Euro, bis 7000 Euro, 15'000, 30'000, 50'000, 75'000, 100'000, 150'000, 250'000 und mehr als 250'000 Euro. Der Entwurf muss allerdings noch durch den Bundestag. SPD und Grüne fordern eine Offenlegung der Einkünfte auf «Euro und Cent».
dapd/bru
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