Zürcher Sicherheitsdirektion entlastetStrafanzeige gegen Mario Fehr bleibt folgenlos
Im Frühling warfen Juristen mehreren Personen aus der Sicherheitsdirektion vor, Vorgaben des BAG im Asylbereich nicht eingehalten zu haben. Anderer Meinung ist die Staatsanwaltschaft.

Seit dem Ausbruch der Pandemie stehen die Notunterkünfte des Kantons Zürich für abgewiesene Asylbewerber wieder stärker im Fokus – und in der Kritik. Ende Mai reichte der linke Berufsverband «Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz», der Verband «Solidarité sans frontières» sowie sechs Asylsuchende eine 70-seitige Strafanzeige gegen einen Teil der Chefetage des kantonalen Asylwesens ein.
Sie warfen Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP), Andrea Lübberstedt, Chefin des kantonalen Sozialamts, Asylkoordinatorin Esther Gasser Pfulg, dem CEO sowie zwei Mitgliedern der Geschäftsleitung der Firma ORS vor, sie hätten gegen Artikel 127 des Strafgesetzbuches verstossen. Er besagt: «Wer einen Hilflosen, der unter seiner Obhut steht oder für den er zu sorgen hat, einer Gefahr für das Leben oder einer schweren unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit aussetzt oder in einer solchen Gefahr im Stiche lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.» (Lesen Sie hier mehr dazu.)
Regierungsrat Mario Fehr wehrte sich damals gegen die Vorwürfe. Sie seien haltlos und würden einzig zu politischen Auseinandersetzungen führen, schrieb er in einer Medienmitteilung. Wie die NZZ heute Mittwoch schreibt, ist auch die Staatsanwaltschaft II für besondere Untersuchungen zum Schluss gekommen, dass Fehr und die Verantwortlichen der Sicherheitsdirektion sowie die Firma ORS die Schutzmassnahmen in den Notunterkünften seit dem Beginn der Pandemie Ende Februar umgesetzt und angepasst hat.
Es gäbe keine Hinweise, dass «die Verantwortlichen der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich – zumindest eventualvorsätzlich – die Bewohner der Rückkehrzentren in Gefahr gebracht und an Körper und Gesundheit geschädigt haben, indem sie BAG-Schutzmassnahmen nicht umgesetzt haben», zitiert die NZZ die Staatsanwaltschaft.
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