Strafrecht gilt auch für Chefredaktoren
«Weltwoche»-Journalist Philipp Gut wird wegen mehrfacher übler Nachrede verurteilt. Er durfte sich im Fall Sarasin nicht auf den Quellenschutz berufen.

Thomas Hasler über den Prozess um «Weltwoche»-Journalist Philipp Gut. (Video: Lea Koch)
Vor zwei Jahren kassierte der stellvertretende Chefredaktor der «Weltwoche» eine Busse, weil er im Zusammenhang mit einer Intrige in Bundesbern Inhalte aus amtlichen geheimen Verhandlungen veröffentlicht hatte. Die damalige Verurteilung ist für Gut auch heute noch «journalistisch eher eine Auszeichnung», weil der damalige Sachverhalt «relevant und korrekt» war.