Strafverfahren gegen BSI – Chef tritt zurück, Bank wird aufgelöst
Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Finanzskandals um den malaysischen Staatsfonds gegen die Tessiner Bank. Dies veranlasst den Banken-Chef zum Rücktritt.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Strafverfahren gegen die Schweizer Privatbank BSI eröffnet. Dies im Zusammenhang mit dem Finanzskandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. Im Zuge des Bekanntwerdens ihrer Verfehlungen ist Stefano Coduri, Chef der BSI, zurückgetreten. Dies teilte die Bank heute mit. Neuer Chef wird Roberto Isolani. Er ist derzeit Mitglied des Verwaltungsrates der Bank. Er werde eine reibungslose Integration der BSI in EFG International gewährleisten, teilte die Bank mit.
Das Strafverfahren gegen die BSI sei am 23. Mai aufgrund von Erkenntnissen aus dem Strafverfahren der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit 1MDB sowie aufgrund des Entscheids der Finanzmarktaufsicht (Finma) eröffnet worden, heisst es in einer Mitteilung der BA.
Straftaten hätten verhindert werden können
Die Bundesanwaltschaft habe den Verdacht, dass die Straftaten der Geldwäscherei, sowie der Bestechung fremder Amtsträger, welche momentan im Rahmen des Strafverfahrens der BA im Zusammenhang mit 1MDB untersucht werden, durch eine adäquate Organisation der BSI hätten verhindert werden können.
Das Schweizer Recht erlaube die strafrechtliche Verfolgung eines Unternehmens, wenn dem Unternehmen vorzuwerfen sei, dass es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen habe, um Straftaten zu verhindern. Darunter fielen unter anderem Straftaten in Bezug auf Geldwäscherei oder Korruption und Straftaten von Dritten, heisst es.
Schwere Verstösse
Der Befund der Finma wiegt schwer: Die Tessiner Bank habe schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen, heisst es in einer Mitteilung. Dies insbesondere im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen die Bank eröffnet, das sich unter anderem auf die Erkenntnisse der Finma stützt.
Von einem «ungenügenden Risikomanagement» und einem «Versagen der internen Kontrollsysteme» ist in der Mitteilung der Finma die Rede. So seien etwa zweifelhafte Transaktionen in der Höhe von Hunderten von Millionen US-Dollar nicht hinterfragt worden.
So habe sich die Bank beispielsweise bei einem Mittelzufluss von 20 Millionen US-Dollar mit der blossen Erklärung des Kunden, dass es sich dabei um ein Geschenk handle, begnügt.
Auch seien die verrechneten Gebühren überdurchschnittlich hoch und nicht marktüblich gewesen. Die Bankverantwortlichen hätten nicht hinterfragt, weshalb die ausländischen Staatsfonds für diese Dienstleistungen überhöhte Gebühren zahlten.
Höchste Ebene involviert
Aus der Mitteilung geht hervor, dass es sich auch nicht lediglich um Verstösse einzelner Angestellter handelt: Die Geschäftsbeziehungen mit einem Bezug zu 1MDB seien wiederholt auf höchster Managementebene thematisiert worden.
Dennoch hätten sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Bank wiederholt für die Weiterführung dieser «wirtschaftlich sehr attraktiven Kundenbeziehungen» ausgesprochen. Dies ohne dass die zahlreichen und deutlichen Hinweise auf Risiken adäquat abgeklärt worden wären.
Der für die Führung dieser Kundenbeziehungen verantwortliche Kundenberater sei wiederholt aufgrund seiner unkooperativen Haltung bezüglich Compliance-Anliegen aufgefallen. Seine Vorgesetzten hätten hiervon Kenntnis gehabt. Sie hätten aber nicht die Compliance-Funktion unterstützt, sondern den Kundenberater. Sein Verhalten habe keinerlei Folgen gehabt, auch nicht auf seinen Bonus.
Gewinn wird eingezogen
Die Finma ergreift daher Massnahmen: Sie zieht «den ungerechtfertigt erzielten Gewinn» in der Höhe von 95 Millionen Franken ein. Diese Gelder gehen an den Bund. Zudem hat die Finma Enforcementverfahren gegen zwei ehemalige Funktionsträger der Bank eröffnet.
Nicht nur im Zusammenhang mit 1MDB hat sich die BSI mangelhaft verhalten, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Die Finma habe auch das Verhalten der Bank im Fall Petrobras gerügt. In diesen Fällen – 1MDB und Petrobras – führt die Finma Abklärungen gegen über 20 weitere Schweizer Banken durch. Gegen sechs davon hat sie ebenfalls Verfahren eröffnet.
Der Schweizerische Bankpersonalverband SBPV verurteilt das gravierende Fehlverhalten der Führungsriege der BSI. Die ehemalige und aktuelle Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat müssten aktiv mitwirken, um die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden zu retten. Die Bankangestellten sollen nicht für die fehlerhaften Entscheide ihrer Arbeitgeber haften.
BSI wird übernommen
Dass die BSI durch die Vermögensverwalterin EFG übernommen werden soll, ist bereits seit längerem bekannt. Der vereinbarte Kauf kann wie geplant stattfinden. Die Finanzmarktaufsicht Finma hat dies genehmigt.
Die Bedingung ist jedoch, dass die BSI vollständig integriert und innerhalb von zwölf Monaten aufgelöst wird. Zudem dürfe keiner der BSI-Gewährsträger und leitenden Manager, die für die festgestellten Verfehlungen verantwortlich seien, in entsprechenden Positionen bei der EFG tätig sein, heisst es in der Mitteilung der Finma.
EFG International zahlt wegen der Verfehlungen von BSI zudem weniger für deren Übernahme als ursprünglich geplant. Bussen und Strafen würden zu einer Reduktion des Kaufpreises führen, heisst es in einer Mitteilung von EFG.
Im Februar hatte EFG angekündigt, die Tessiner Privatbank von der brasilianischen BTG Pactual für rund 1,33 Milliarden Franken zu übernehmen. Bereits damals wurde gesagt, dass der Kaufpreis weiteren Anpassungen unterliege, abhängig von der Entwicklung der Nettoneugelder sowie von Veränderungen des materiellen Buchwerts – jeweils bis zum Abschluss der Transaktion.
SDA/chk/nag
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