Streik in Frankfurt – Lufthansa erwägt Schadenersatzklage
Das Amtsgericht macht den Gewerkschaften einen weiteren Strich durch die Rechnung. Auch die Streiks der Vorfeldarbeiter vom Flughafen seien nicht rechtens. Obendrein droht der Gewerkschaft nun eine Klage.

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den Streik der Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen verboten. Die Richter erklärten auf Antrag der Betreibergesellschaft Fraport und der Lufthansa den Ausstand für rechtswidrig, weil er gegen das Gebot der Friedenspflicht verstosse. Die Lufthansa drohte der unterlegenen Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) mit Forderungen auf Schadenersatz in hoher zweistelliger Millionenhöhe.
Damit erlitt die GdF eine zweite Niederlage im Arbeitskampf mit dem Flughafenbetreiber. Bei Zuwiderhandlung droht ihr eine Strafe von 250'000 Euro. Fraport-Sprecher Mike Schweitzer ging nach dem Urteil davon aus, dass die streikenden 200 Mitarbeiter umgehend an ihre Arbeitsplätze zurückkehrten. An den bereits gestrichenen 235 Flügen am Mittwoch in Frankfurt werde das jedoch nichts ändern. Der Streik war bis Donnerstag um 5.00 Uhr terminiert. Das Landesarbeitsgericht als mögliche zweite Instanz teilte am Nachmittag mit, gegen den Spruch des Arbeitsgerichts werde keine Berufung eingelegt.
Regelbetrieb wird aufgenommen
Nach den gerichtlichen Entscheidungen gegen Streiks am Frankfurter Flughafen rechnet der Betreiber Fraport mit einer raschen Wiederaufnahme des Regelbetriebs. Ab Donnerstag, 5.00 Uhr, gelten wieder die normalen Flugpläne, wie Fraport-Arbeitsdirektor Herbert Mai sagte.
Seit Mittwochnachmittag um 15.00 Uhr arbeiteten die Vorfeldbeschäftigten auf Deutschlands grösstem Airport wieder. «Die Streikenden sind in ihre Dienste zurückgekehrt», sagte Mai. Den Schaden für das Unternehmen durch die vor zwei begonnenen Streiks bezifferte ein Fraport-Sprecher auf zehn Millionen Euro.
Fluglotsenstreik zuvor verboten
Bereits am Vorabend hatte das Gericht eine Ausweitung des Streiks auf die nicht von dem Tarifkonflikt betroffenen Fluglotsen wegen Unverhältnismässigkeit untersagt. Als Begründung für das neuerliche Verbot gab es an, die Gewerkschaft habe gegen die Friedenspflicht verstossen. Mit dem derzeit laufenden Streik sollten unter anderem Forderungen durchgesetzt werden, zu denen sich in einem noch gültigen Tarifvertrag von 2007 Regelungen finden. Dabei ging es um Regelungen zur Entlastung älterer Mitarbeiter und die soziale Absicherung nach Arbeitsunfällen. Prozessbeobachter werteten die Gründe als formal und schlossen nicht aus, dass die GdF mit einer neuen Begründung wieder zu einer neuen Arbeitsniederlegung aufruft.
«Wenn es die juristische Möglichkeit gibt, werden wir selbstverständlich Schadenersatz fordern», sagte ein Lufthansa-Sprecher auf dapd-Anfrage. Die Gesellschaft hatte mit täglich mehr als 100 Flugausfällen am stärksten unter dem Ausstand zu leiden. Auf die Frage, warum die Lufthansa zusammen mit dem Flughafenbetreiber Fraport erst am Dienstag den Antrag auf Untersagung gestellt habe, als die Streiks mit Unterbrechungen schon zehn Tage andauerten, antwortete der Sprecher: «Der Versuch, auch die Lotsen im Tower mit in den Arbeitskampf einzubeziehen, war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat.»
Neue Diskussion über Tarifeinheit
Der Streik entfachte die Debatte über die Macht kleiner Gewerkschaften neu. Das Bundeskabinett beriet am Mittwoch über die politischen Auswirkungen. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen forderte «neue Regeln». Der Ausstand der GdF habe massive volkswirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Auswirkungen, sagte die CDU-Politikerin im ARD-«Morgenmagazin». «Wenn das die Wirklichkeit ist, die nun einzieht, dann müssen wir neu nachdenken.» Es sei richtig, dass Gewerkschaften ihre Interessen durchsetzen wollten. Doch das Ergebnis müsse der Gemeinschaft dienen.
Das Bundesarbeitsgericht hatte den Grundsatz der Tarifeinheit im Sommer 2010 aufgehoben. Seitdem können kleine Gewerkschaften leichter Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen durchsetzen.Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs plädierte im dapd-Gespräch dafür, die Laufzeit aller Tarifverträge in einem Betrieb zu synchronisieren. «Das heisst, wenn sie ausgelaufen sind, dann können alle Mitarbeiter gemeinsam streiken.» Dies könne Kettenstreiks verhindern.
Der Präsident des Bundesverbands der Luftverkehrswirtschaft (BDL), Klaus-Peter Siegloch, appellierte im Fernsehsender n-tv an die Politik, eine gesetzliche Regelung voranzutreiben, um das «Erpressungspotenzial kleiner Gruppen» zu verringern.
SDA/kpn/rub
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