Streit um Kirchengeläut in Gossau vor Europäischem Gerichtshof
Im Streit um das Glockengeläut in Gossau ziehen die Lärmgegner der IG Stiller nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Am Bundesgericht ist die IG abgeblitzt.
Das Bundesgericht in Lausanne hatte die Beschwerde eines Anwohners von Gossau abgewiesen, der das Glockengeläut einschränken wollte. Das Gericht ist der Meinung, es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung dieser Tradition. Die evangelisch-reformierte Kirche von Gossau darf also weiterhin viertelstündlich läuten.
Darin sieht die IG Stiller eine Verletzung der Menschenrechte, ausserdem begründet sie die Klage mit Verfahrensfehlern. Wenn Häftlingen der Schlaf geraubt werde, bedeute dies nach Art. 3 EMRK eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder sogar Folter, wie die IG in einem Communiqué vom Mittwoch schreibt.
Vor dem Bundesgericht hatten bereits der Gemeinderat, die Baurekurskommission und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Lärmklage abgewiesen. Ausser gegen den Lärm von Kirchenglocken zieht die IG Stiller auch gegen Kuhglocken zu Felde.
SDA/ep
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch