Strengere Vorschriften für Genossenschaften
Bei Neuvermietungen müssen Genossenschaften künftig Regeln anwenden, wie sie bei der Vergabe städtischer Wohnungen gelten.

Genossenschaften, deren Baurechtsverträge mit der Stadt Zürich verlängert werden, müssen bei Neuvermietungen künftig strengere Belegungsvorschriften anwenden. Die erste Baugenossenschaft, bei der die neue Regelung greift, ist die Gemeinnützige Baugenossenschaft Limmattal (GBL). Der Stadtrat hat die Baurechtsverträge mit der GBL für die Überbauungen Letzigraben und Fellenbergstrasse in Albisrieden verlängert. Wie bei den städtischen Wohnungen soll dort beim Abschluss neuer Mietverträge die Personenzahl die Anzahl Zimmer höchstens um 1 unterschreiten. Das heutige Vermietungsreglement der GBL sieht «Zimmerzahl minus 2 gleich Anzahl Personen» vor. Damit konnte zum Beispiel eine Dreizimmerwohnung auch an eine Einzelperson vermietet werden.