Studenten halten an Stipendieninitiative fest
Eine Nidwaldner Studentin habe weniger Chancen auf ein Stipendium als ihr Waadtländer Kollege, kritisiert der Studentenverband. Er will dies mit einer Initiative ändern.

Der vom Parlament am Freitag definitiv verabschiedete indirekte Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative genügt den Studierenden nicht. An seiner Delegiertenversammlung hat der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) deshalb entschieden, an der Initiative festzuhalten. Der indirekte Gegenvorschlag löse das Problem der unfairen Stipendienvergabe nicht, teilte der VSS mit. Der ausgearbeitete Gegenentwurf gebe den Kantonen nur ein paar Grundregeln vor, welche Personen überhaupt Stipendien beziehen können.
Die unfairen Unterschiede zwischen den Kantonen blieben dabei aber bestehen. Deshalb hätten die rund 100 Delegierten ohne Gegenstimme entschieden, die Initiative aufrechtzuerhalten.
Ungleiche Bedingungen kritisiert
Die Initiative will, dass die 26 kantonalen Stipendienwesen harmonisiert werden. Heute gelten in jedem Kanton andere Regeln beim Zugang zu Stipendien. Konkret verlangt der VSS, dass der Bund die Vergabe und Finanzierung der Ausbildungshilfen nach Matura oder Lehre gesetzlich regelt. Den Studenten müsste ein «minimaler Lebensstandard» garantiert werden. Die Höhe der Beiträge solle im Gesetz festgelegt werden. Die Initianten sprechen von Ausbildungs- und Lebenskosten für Studierende von jährlich rund 24'000 Franken.
Der Studierendenverband kritisiert, dass heute beispielsweise eine Studentin aus Nidwalden eine viel kleinere Chance auf ein Stipendium habe und viel weniger Unterstützung erhalte als ein Waadtländer Student. Dem sei auch so, wenn beide an der Berner Fachhochschule studierten und ihre Familien gleich wenig Geld hätten.
Parlament mit Gegenvorschlag
Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament empfehlen das Volksbegehren zur Ablehnung – obwohl sie Sympathien für das Anliegen der Initianten empfinden. Sie erarbeiteten deshalb einen indirekten Gegenentwurf. Dieser geht aber viel weniger weit als die Forderungen des Volksbegehrens.
Das Parlament verzichtete beispielsweise auf eine im Gesetz festgeschriebene minimale Stipendienhöhe. Geregelt wird lediglich, wer Anspruch auf Stipendien hat, welche Ausbildungen unterstützt werden oder in welcher Form die Stipendien ausgerichtet werden. Gemäss dem Beschluss der Räte soll der Kredit des Bundes weiterhin entsprechend der Wohnbevölkerung verteilt werden. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, falls die Initiative an der Urne scheitern würde. Das Abstimmungsdatum ist noch nicht bekannt.
SDA/thu
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